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Bewässerung Kostbares Nass aus der Tiefe

Die Kulturen auf dem Acker vertrocknen. Jedoch nicht mit Beregnung. Die ist im Altmarkkreis Salzwedel nur eingeschränkt möglich.

Von Antje Mewes 01.08.2018, 14:13

Salzwedel l Warum sieht es im benachbarten Niedersachsen viel grüner aus im Altmarkkreis, und warum beregnen eigentlich nicht alle Bauern ihre Flächen, um Ernteverluste zu vermeiden? Fragen die aufgrund der anhaltenden Trockenheit aufkommen. Doch einfach einen Regner aufbauen und drauflos wässern ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, zudem spielen wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle.

Wer Grundwasser zur Beregnung oder anderen Zwecken entnehmen will, braucht eine sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis. Sie wird vom Kreis erteilt und ist an verschiedene Bedingungen gebunden, wie Pressesprecherin Birgit Eurich auf Volksstimme-Anfrage erklärt. Im Antragsverfahren ist zu klären, ob an dem geplanten Standort überhaupt genügend Wasser vorhanden ist. Eurich: „Diesen Sachverhalt beurteilt der Gewässerkundliche Landesdienst, der beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft angesiedelt ist. “

Derzeit besteht für 200 Brunnenstandorte im Altmarkkreis eine Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Sie sind in 108 Wasserrechten gebündelt. Jährlich werden zwischen zwei bis sechs Neuanträge gestellt.

In der Regel wird in Sachsen-Anhalt erlaubt, 30 Prozent der Grundwasserneubildung zur Entnahme für Beregnungen zu nutzen. Dabei darf es zu keinen schädlichen Veränderung für natürliche Gewässer kommen. Auch der mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers darf sich nicht verschlechtern und es sollen keine negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und andere Schutzgüter zu erwarten sein, erklärt die Kreissprecherin.

Zudem gibt es Bedingungen und Auflagen, die das Wohl der Allgemeinheit schützen sollen. Nur wenn sie erfüllt sind, wird die Erlaubnis erteilt.

Wie viel Wasser entnommen werden kann, ist ebenfalls festgelegt. Es sind Tages- und Jahresmengen definiert. Ebenso sind Entnahmemonate und Tagesstunden festgelegt. Überschreitungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Eurich: „Bei wiederholtem Verstoß gegen die erlaubten Entnahmemengen muss der Landwirt damit rechnen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis widerrufen wird.“

Im Sinne einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung seien die Wasserechte befristet. Vor einer Neuerteilung erfolge „eine erneute vollständige Begutachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse“, so Eurich.

Tilmann Schwartzkopff Landwirt und Chef des Beregnungsverbandes spricht angesichts der restriktiven Vergabe von Wasserrechten rund um den Drömling von einem Drama für die betroffenen Landwirte. Es stehe schon in normalen Jahren nicht genügend Wasser zur Beregnung zur Verfügung und in diesem Sommer erst recht nicht, sagt er.

Für die Landwirte sei nicht zu verstehen, dass alle fünf Jahre etwas mehr entnommen werde dürfe. „Im vergangenen Jahr haben wir fast gar kein Wasser gebraucht, weil es genug geregnet hat“, sagt er. Dennoch dürfe aktuell die Menge nicht erhöht werden. Er plädiert dafür, das Ganze so zu handhaben wie in Niedersachsen. Dort sei für zehn Jahre eine Gesamtmenge festgelegt und die könne von den Bauern individuell genutzt werden. „Das würde uns sehr helfen“, betont er.

Und noch etwas wurmt die Landwirte rund um den Drömling: Der gesamte Verband mit seiner riesigen Fläche dürfe 750  000 Kubikmeter entnehmen, im benachbarten Brome mit „ein paar Dörfern“ aber 1,7 Millionen Kubikmeter erlaubt seien.

Er und seine Berufskollegen hoffen, dass es bald eine gemeinsame Wasserbilanz mit Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für den Drömling gibt und noch einmal alles komplett neu betrachtet wird. Zudem sollte die geplante Ableitung des Mittellandkanals für den Drömling realisiert werden Das sei für alle Seiten gut. Schwartzkopff: „Für den Naturpark und die Landwirte.“

Das Beregnen sei ein Kostenfaktor. Allein die Technik koste bei der Anschaffung je Hektar rund 1500 Euro, hinzu kommen laufende Kosten: Kraftstoff für das Betreiben der Pumpen und personeller Aufwand. Landwirte stellten deshalb wirtschaftliche Betrachtungen an, ob und auf welchen Standorten sie beregnen. Das hänge sowohl von der Qualität der Böden ab als auch von den Kulturen. Gemüseanbau ist ohne Beregnung nicht möglich und auch Kartoffelbauern sind darauf angewiesen