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Bogensportanlage Schönebeck will Wald umwandeln

Wald darf laut Gesetzgeber nicht umzäunt werden - ein Problem für den Naturlehrpfad und die Bogensportanlage am Edersee in Plötzky.

Von Paul Schulz 10.03.2020, 09:22

Schönebeck/Plötzky l Um die kürzlich eröffnete Bogensportanlage in Nachbarschaft zum Gisela- und Edersee in Plötzky wurde in den vergangenen Wochen bereits viel diskutiert. Unter anderem über die Umzäunung des Geländes. Denn: Laut Landeswaldgesetz hat die Allgemeinheit ein Betretungsrecht in Wäldern. Ein Zaun würde dieses Recht einschränken.

Aus diesem Grund strebt die Stadt Schönebeck eine auf fünf Jahre befristete Waldumwandlung an, damit der Betrieb des 3D-Bogenparcours sichergestellt ist, informiert Matthias Zander aus dem Presseamt der Stadt. Dazu wird es in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 16. März und im Stadtrat am 26. März auch eine Beschlussvorlage für die Räte geben.

Beantragt wird die Waldumwandlung – die eine Umzäunung möglich macht – bei der Unteren Forstbehörde des Landkreises Harz. Denn aufgrund der geringen Waldflächen im Salzlandkreis wurde mit dem Landkreis Harz im Jahr 2012 eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der unteren Forstbehörde abgeschlossen, so Marko Jeschor, Pressesprecher des Salzlandkreises.

An die befristete Waldumwandlung sind jedoch Bedingungen geknüpft, wie Christian Stuy aus dem Harzer Umweltamt mitteilt. Demnach ist die eingezäunte Fläche in jedem Fall als Wald zu erhalten, so Stuy. Zudem muss der Zaun, nach Ablauf der Waldumwandlung, zurückgebaut werden.

„Sollte durch den Pächter oder die Stadt Schönebeck ein Interesse bestehen, die Anlage über den genannten Zeitraum weiter zu betreiben, ist eine erneute Beantragung durchzuführen“, erklärt Stuy. Auch diese wäre dann befristet, so der Mitarbeiter des Umweltamtes.

Zudem würden mit einer erneuten Genehmigung weitere Auflagen verbunden sein. „Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, die geeignet sind, eine Beeinträchtigung der Schutz- und Erholfunktionen der eingezäunten Waldfläche auszugleichen“, sagt Christian Stuy.

Dazu zählen im Grunde drei Maßnahmen: zum Beispiel die Erstauffortstung. Dann müsste eine Fläche, die mindestens so groß ist, wie das Gebiet der Waldumwandlung, mit Bäumen aufgeforstet werden. Die zweite Möglichkeit sind sogenannte „waldbauliche Maßnahmen“. Stuy erklärt: „Darunter versteht man zum Beispiel das Pflanzen von Laubbäumen in Nadelwäldern.“

Die dritte Möglichkeit wären Rückbaumaßnahmen im Wald. Demzufolge müssten vom Mensch geschaffene Objekte– wie Elektro- oder Treppenanlagen – auf dem umwandelten Gebiet entfernt beziehungsweise zurückgebaut werden.

In den vergangenen Wochen wurde die Diskussion um die Einzäung des Waldes vor allem durch die FDP/Grüne/Below/Kowolik-Fraktion angeschoben. Mit einem Antrag wollten sie unter anderem dafür sorgen, dass die Uferbereiche der Seen frei zugänglich bleiben und von der Umzäunung ausgenommen werden. In der jüngsten Stadtratssitzung wurde der Antrag allerdings abgelehnt.

Früher oder später, so Christian Stuy, soll der Zaun aber entfernt werden. „Die Waldumwandlung wird irgendwann auslaufen müssen.“ Ziel sei es, das Waldgebiet in Zukunft einfach Wald sein zu lassen. Nach wie vielen Jahren das der Fall sein wird, könne er nicht beantworten.