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Virus Corona: Verwaltung überlastet - Kontakte im Salzland müssen selbst gemeldet werden

Die Verwaltung des Salzlandkreises reagiert auf die zunehmende Corona-Inzidenz und erneuert die Regelungen.

08.12.2021
Es gelten neue Corona-Regelungen im Salzlandkreis.
Es gelten neue Corona-Regelungen im Salzlandkreis. Symbolfoto: dpa

Salzlandkreis (vs) - Corona-Infizierte im Salzlandkreis müssen ab sofort ihre Kontaktpersonen selbstständig über ihr positives PCR-Testergebnis informieren, heißt es in einer Pressemitteilung des Salzlandkreises. Zudem muss dann eine vollständige Liste der nach den RKI-Kriterien in Frage kommenden Personen dem Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises übersenden.

"Sie bekommen damit nicht mehr automatisch einen Anruf vom für Infektionsschutz zuständigen Fachdienst Gesundheit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Markus Bauer am Vormittag unterschrieben", so die Verwaltung weiter.

Teil der Allgemeinverfügung sind neben einem Formular auch konkrete Handlungsanweisungen für Personen, deren Schnelltest oder PCR-Test positiv ausgefallen ist, sowie für Kontaktpersonen, die sich ebenfalls häuslich isolieren müssen. Grund für die Mitwirkungspflicht der Bürger im Salzlandkreis sei, dass eine umfassende und vor allem für die Unterbrechung möglicher Infektionsketten schnelle Kontaktnachverfolgung innerhalb von 24 Stunden durch Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit aufgrund der hohen Fallzahlen in den vergangenen Wochen trotz zusätzlichem Personal und trotz effektivster Prozesse nicht mehr möglich war.

Fachdienst ist überfordert

Landrat Bauer verweist erneut auf die bekannten Regeln zu Abstand, Maske, Hygiene und Lüften von geschlossenen Räumen. Er ruft die Bevölkerung dazu auf, Kontakte wo es möglich ist zu vermeiden.

Mit der Allgemeinverfügung soll der Fachdienst Gesundheit wieder in die Lage versetzt werden, gemeldete Kontaktpersonen innerhalb kurzer Zeit zu kontaktieren, die in jedem Fall notwendigen Quarantäne-Schreiben schneller herauszuschicken und auch Fragen im Vorfeld zu beantworten, die ansonsten jeden Tag vielfach an der Corona-Hotline gestellt werden.

Die Meldung der Kontaktpersonen kann entweder per Fax an 03471/684-561342 oder per E-Mail an meldung.corona@kreis-slk.de geschickt werden. Verstöße können nach den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung tritt voraussichtlich am 31. Januar 2022 außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung sowie die konkreten Handlungsanweisungen sind auf der Internetseite des Salzlandkreises unter Salzlandkreis | Verordnungen & Rechtsgrundlagen zu finden.