Müllgebühren Der Kleingarten-Kompromiss und die große Abfallgebühren-Einigkeit im Kreistag
Die Summe für jeden einzelnen Kleingärtner ist vergleichsweise gering – 42 Cent pro Monat, was einer Jahresgebühr von 5,04 Euro entspricht. Der Diskussionsbedarf in den zurückliegenden Wochen zur neuen Abfall- und Abfallgebührensatzung war indes hoch. Der Kreistag fand einen Kompromiss, der im Vorfeld auch von Seiten der Regionalverbände an die Fraktionen herangetragen wurde.

Schönebeck/Staßfurt - „Es ist eben die Frage, ob das Schrauben an den Gebühren die Leistungsfähigkeit des Landkreises erhöht.“ Sabine Dirlich zeigte sich skeptisch. Die Fraktionsvorsitzende der Linken ergriff am Mittwochabend im Kurhaus in Bernburg als erste Rednerin das Wort. Ihr und auch ihren Fraktionsmitgliedern sei bewusst, dass das Gesetz sagt, dass der Müll überall dort, wo er entsteht, entsorgt werden muss. Und auch, dass der Kreiswirtschaftsbetrieb kostendeckend arbeiten muss. Doch dem Pragmatismus auf der einen Seite stehen Fragen auf der anderen gegenüber. Mit Blick auf die Tagesordnung musste Dirlich feststellen, dass es über fünf Beschlussvorlagen, die sich um Gebührenerhöhungen drehten, zu entscheiden galt. Ob das den Landkreis voranbringe?
Ihre Skepsis konnte Holger Dittrich (FDP) nicht nachvollziehen. „Wir können hier nicht bei jeder Gebührenerhöhung sagen, das bringt uns nicht weiter.“ Das entspreche auch nicht dem Stimmungsbild der Regionalverbände der Kleingärtner. Er habe fast mit allen Kontakt gehabt. Der Unmut habe sich nur geregt, weil die Kalkulation in den Augen der Kleingärtner nicht gut gewesen sei. Und: Es seien schließlich die Bungalow-Besitzer gewesen, die durch ihre Klage „schlafende Hunde geweckt“ hätten, meinte Dittrich im Hinblick auf das Gerichtsurteil.
Der Änderungsantrag, den FDP/WIDAP zusammen mit CDU und SPD/Grüne eingebracht hatten, sei ein guter Kompromiss. Und beinhalte das, was auch von den Verbänden vorgeschlagen worden sei. Statt der vom Kreiswirtschaftsbetrieb angedachten sechs Parzellen, die einen Einwohnergleichwert (EGW) bilden sollten, egal ob genutzt oder leerstehend, wird nun mit zehn ausschließlich genutzten Parzellen kalkuliert. „Wir sprechen hier von einer monatlichen Belastung von lediglich 42 Cent.“ Der Kompromiss zeige doch, dass ihnen die Gartenfreunde wichtig seien.
Dem pflichtete Bert Knoblauch (CDU) bei. Der Schönebecker Oberbürgermeister betonte noch einmal, dass es sich bei der Abfallentsorgung um eine hoheitliche Aufgabe des Kreises handle. Um eine Pflicht, die aber den Gesetzen genügen müsse. „Das Urteil hat uns quasi ins Buch geschrieben, dass unsere Kalkulation gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat. Dort, wo der Müll anfällt, muss er auch entsorgt werden. Das passiert auch in Kleingärten.“ Den Beutel einfach mit nach Hause zu nehmen, durchaus auch über die Kreisgrenze hinweg, dürfe nicht sein. Der Salzlandkreis sei nicht der einzige, der in seine Abfallsatzung alle einbezieht. „In unserem Nachbarlandkreis, im Jerichower Land, ist das Gang und Gäbe und auch zu wesentlich höheren Gebühren“, machte Knoblauch deutlich und warb um Zustimmung.
Die folgte dann auch mehrheitlich. Bei der Abfallsatzung gab es 36 Ja-, drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen, die jeweils aus den Reihen der Linken kamen. Die Zustimmung zum Änderungsantrag fiel deutlicher aus (38 Ja-Stimmen, drei Enthaltungen, eine Gegenstimme). Die Gebührensatzung ging mit 36 Ja-, drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen durch.