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Sicherheit Die Autobahnpolizei testet eine Drohne

Warum die Autobahnpolizei Hohenwarsleben, zuständig für den Salzlandkreis, abhebt.

Von Jan Iven 17.09.2019, 05:07

Hohenwarsleben/Schönebeck l Die Autobahnpolizei Hohenwarsleben geht in die Luft! Seit diesem Jahr setzen die Beamten erstmals eine ferngesteuerte Drohne ein, um Luftaufnahmen zu machen. Damit ist die Autobahnpolizei Hohenwarsleben Teil eines einjährigen Pilotprojektes des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt, bei dem auch das Landeskriminalamt, die Bereitschaftspolizei, die Autobahnpolizei Weißenfels und die Polizei in Dessau-Roßlau mitmachen.

In Hohenwarsleben ist Polizeikommissar Lars Schack einer der beiden der so genannten Luftfahrzeugfernführer, die die Ausbildung zum Drohnenpiloten absolviert haben. „Der Einsatz der Drohne ist sehr sinnvoll, weil er viel weniger als ein Hubschrauberflug kostet“, sagt der 41-Jährige. So schlägt eine Stunde im Polizeihubschrauber mit fast 5000 Euro zu Buche. Für den Preis konnte die Polizei bereits eine Drohne mit umfangreicher Ausrüstung beschaffen.

Mit dem Multicopter wollen die Beamten allerdings keine Raser auf der Autobahn jagen. „Wir machen vor allem Luftaufnahmen von Unfallstellen für die Unfallaufnahme“, erläutert Polizist Lars Schack. So sind die Beamten aus Hohenwarsleben nicht nur für die Unfallaufnahme auf den Autobahnen 2, 14 und 36 im Großraum Magdeburg zuständig, sondern auch für besonders schwere Unfälle mit Schwerverletzten auf den umliegenden Bundes- und Landstraßen.

„Luftaufnahmen sind wichtig, um einen Unfall zu rekonstruieren“, sagt der Ascherslebener, der normalerweise in einem Zivilfahrzeug Raser auf der Autobahn verfolgt und Videoaufnahmen von ihnen anfertigt. An einem Unfallort zeichnen die Beamten Spuren, Entfernungen und die Stellung der Räder auf die Straße. Die Senkrechtaufnahmen von oben erleichtert die Auswertung erheblich. Früher mussten die Beamten für solche Aufnahmen einen Hubschrauber anfordern. Zur Not wurden auch Fotos von erhöhten Positionen wie Brücken oder Feuerwehrfahrzeuge aufgenommen. Da diese Aufnahmen aber nicht senkrecht von oben gemacht werden, entsteht durch die Perspektive eine Verzerrung.

Zum Einsatz kommt bei der Autobahnpolizei das Drohnen-Modell Typhoon H 520 des chinesischen Herstellers Yuneec. Dabei handelt es sich um einen so genannten Hexacopter mit insgesamt sechs Rotoren. Die Drohne ist als eine der wenigen Modelle für die Verwendung durch Behörden zugelassen, da die Daten bei der Übertragung verschlüsselt werden. Denn gerade bei ausländischen Herstellern kann die Datensicherheit zum Problem werden. Ausgeliefert wird die Polizeidrohne in einem knalligen Orange, damit sie gut sichtbar ist.

Auch eine Wärmebildkamera kann auf der Drohne montiert werden. Der Grundpreis für das Modell Typhoon H 520, das auch von Privatpersonen erstanden werden kann, liegt bei rund 1500 Euro. Hinzu kommen für die Polizei aber noch jede Menge extra wie Ersatzakkus, Transportbehälter oder weitere Kameras.

Für seine Ausbildung zum Drohnenpiloten hat Lars Schack in einem dreitägigen Kurs einen erweiterten Kenntnisnachweis erworben, mit dem er sogar Drohnen von einem Startgewicht von mehr als fünf Kilogramm fliegen dürfte. Da sein Modell jedoch unter zwei Kilogramm wiegt, bräuchte er strenggenommen keinen Drohnenführerschein. „Wir wollten uns aber ordentlich ausbilden lassen. Polizisten haben schließlich eine Vorbildfunktion“, sagt er.

Beim Fliegen der Drohne müssen die Beamten immer zu zweit sein. Denn auch der Kollege muss als so genannter Spotter das Fluggerät aus Sicherheitsgründen jederzeit im Blick haben. Und ebenso wie bei privaten Multicoptern ist die Drohne der Beamten mit einer Plakette versehen, auf der die Adresse der Autobahnpolizei vermerkt ist. Auf diese Weise kann das unbemannte Flugobjekt bei einem Absturz den Piloten zugeordnet werden, sei es auf Haftungsgründen, sei es, um das Fahrzeug dem Eigentümer zurückzugeben. Bei Schäden haftet die Polizei. Private Drohnenpiloten brauchen immer eine Versicherung.

Einige Beschränkungen für private Drohnenpiloten wie der Mindestabstand von 100 Meter zu Autobahnen gelten für Polizisten hingegen ausdrücklich nicht. Doch für einen Flug in einer Höhe über 100 Metern oder einen Nachtflug müsste aber selbst die Polizei eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Üblich sind solche Flüge aber sowieso nicht. Grundsätzlich werden Drohnenflüge auch immer mit der Einsatzzentrale und der Hubschrauberstaffel abgestimmt, damit es zu keinen Zusammenstößen kommt.

Für die Ausbildung zum Drohnenpiloten hatte sich Schack freiwillig gemeldet und wurde als einer von zehn Beamten in Sachsen-Anhalt angenommen. Zwar hatte er zuvor nie eine Drohne geflogen. „Ich hatte aber schon Erfahrungen im Modellbau“, erzählt er. So hatte der passionierte Angler in der Vergangenheit ein ferngesteuertes Fütterboot gebaut. Das schwimmende Fahrzeug kann Fische mit einer Unterwasserkamera aufspüren und sogar mit Ködern anlocken. Bei Anglern ist der Einsatz solcher Boote allerdings umstritten. „Das ist nicht mehr besonders fair für die Fische, aber es funktioniert erstaunlich gut“, sagt Schack. So würden die Fische dem Boot sogar neugierig hinterher schwimmen.

Mit dem Drohnen-Experiment ist Schack nach einem Dreivierteljahr sehr zufrieden. Ende des Jahres sollen die Einsätze ausgewertet und über die Zukunft der Multicopter bei der Polizei Sachsen-Anhalt entschieden werden. „Es spart Geld und liefert gute Ergebnisse“, sagt er. Der Polizist ist zuversichtlich, dass die Drohnen nach der Projektphase weiter eingesetzt werden. Wobei er sich das Modell eines anderen Herstellers wünscht, da die Typhoon nicht zoomen kann. Dafür bräuchte die Konkurrenz zunächst eine Sicherheitsfreigabe für Behörden.

Auch weitere Einsatzgebiete wie die Suche nach Vermissten könnte sich Schack vorstellen. „Es wäre sinnvoll, wenn einige Beamte in Sachsen-Anhalt ausschließlich für die Drohnen zuständig wären“, sagt er. Denn bisher kann er nur dann Luftbilder mit der Drohne machen, wenn er nicht gerade mit anderen Aufgaben beschäftigt ist. Und Langeweile gibt es bei der Autobahnpolizei selten.