FFP2-Maske Mit Wasserzeichen zur Maske
Die deutsche Bundesregierung lässt derzeit spezielle Masken-Coupons an Risikogruppen verschicken.
Schönebeck/Berlin l Zweimal jeweils sechs Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung für zwei Euro: Die gibt es ab sofort für die sogenannten Risikogruppen in Apotheken. Und das lässt sich die Bundesregierung nicht nur mit Blick auf die Kosten für die Masken so einiges kosten. Denn allein Druck und Design der Berechtigungsscheine, die den entsprechenden Schreiben derzeit beiliegen, haben Kosten in Millionenhöhe verursacht – um Risikogruppen bestmöglich zu schützen. Denn das ist schließlich das Ziel der Bundesregierung.
Grundlage des Schreibens und der drei kostenfreien Masken, die sich entsprechende Personen bereits Anfang des Jahres in Apotheken abholen konnten, ist die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Dezember 2020, unterschrieben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Neben dem Anschreiben liegen den Briefen zwei Berechtigungsscheine bei. Denn abgeholt werden können die jeweils sechs Masken mit einer Zuzahlung von zwei Euro nur gegen Vorlage eines solchen Berechtigungsscheines. Und dabei handelt es sich nicht um irgendein bedrucktes Stück Papier, sondern um fälschungssichere Coupons – inklusive Wasserzeichen, Leuchtmotiv (FFP2-Maske als Kontur und Bundesadler), eingebaute Faserstücke, die leuchten, und verschiedene Schriftgrößen und -typen. „Die Sicherheitselemente umfassen mehrere Ebenen“, erklärt Elmar Kramer vom Referat Presse des Bundesministeriums für Gesundheit.
Und diese Fälschungssicherheit hat sich die Regierung so einiges kosten lassen. „Die Bundesdruckerei druckt insgesamt 34,1 Millionen fälschungssichere Berechtigungsscheine zur Umsetzung der Schutzmasken-Verordnung. Die Kosten für Druck und Design belaufen sich auf rund 9,3 Millionen Euro“, erklärt der Sprecher. So will die Regierung gewährleisten, dass auch wirklich nur die Personen von den FFP2-Schutzmasken profitieren, die zur Risikogruppe gehören. Anfang des Jahres erfolgte die Ausgabe der ersten drei Masken nämlich noch auf Vorlage des Personalausweises. Und an dem kann ja nun einmal nur das Alter ausgemacht werden, nicht aber Vorerkrankungen jüngerer Berechtigter. Zumal Berechtigte theoretisch Masken in mehreren Apotheken hätten abholen können.
Die ersten sechs Masken mit der Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro können sich Betroffene unter Vorlage des entsprechenden Berechtigungsscheines (beide Scheine wurden mitgesendet) bis zum 28. Februar in einer beliebigen Apotheke abholen. Die übrigen sechs Masken – sie kosten wieder zwei Euro – werden dann an Berechtigte in der Zeit zwischen dem 16. Februar und 15. April ausgegeben.
Versendet werden die Schreiben der Bundesregierung und die beigelegten Coupons von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. „Die Coupons werden in drei Wellen versendet: Zuerst erhalten sie Personen ab 75 Jahre, danach Personen ab 70 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren, im dritten Versand alle Versicherten ab 60 Jahre“, informiert Elmar Kramer.
Doch wer bezahlt die Aktion eigentlich? Immerhin erhält die jeweilige Apotheke laut der Verordnung neben den zwei Euro der Anspruchsberechtigten für die Abgabe der Schutzmasken sechs Euro je Maske. Letztlich ist es der Bund, der die Aktion zahlt – und zwar über Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds über den Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken.
Und auch die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen erhalten „für die Versendung der Bescheinigungen [...] einen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 0,60 Euro je versendetem Brief“, heißt es in der Verordnung. Ebenfalls Geld aus den Taschen des Bundes.