Freibad Probleme waren bekannt

Schon im August 2017 macht die Stadt Schönbeck auf die dramatische Situation im Freibad aufmerksam - nichtöffentlich.

Von Olaf Koch 11.01.2018, 00:01

Schönebeck l Mittwoch, 23. August 2017: Die Mitglieder des Sozialausschusses treffen sich. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird der Tagesordnungspunkt 15 aufgerufen. Dezernent Joachim Schulke informiert ausführlich über die Mängel im Freibad. Im späteren vertraulichen Protokoll, das der Volksstimme vorliegt, füllen ganze zwei DIN-A4-Seiten seine Ausführungen.

Es wird dann folgende Äußerung protokolliert: „Herr Dezernent Schulke erklärt, dass die Stadträte zuerst darüber informiert werden sollten, und wenn dies im öffentlichen Teil erfolgt wäre, dann wieder so viel herausgetragen, was ein vernünftiges Arbeiten an diesem Thema schwierig macht.“ (Zitat von Fehlern leicht bereinigt)

Die Stadträte haben den Hinweis auf Vertraulichkeit in diesem Moment offensichtlich sehr ernst genommen, denn eine Vielzahl von ihnen hat von dem Warnhinweis Schulkes zum Freibad noch nicht einmal die eigene Fraktion informiert, wie jetzt festzustellen war. Als jüngst der Bauausschuss tagte, war jedenfalls die Verwunderung groß.

Auf der anderen Seite fragen sich Stadträte zudem, warum die dramatische Entwicklung nicht unmittelbar öffentlich bekanntgegeben und lieber ein Geheimnis daraus gemacht wurde? Liegt hiermit ein Verstoß vor?

„Nein“, sagt die Stadtverwaltung auf eine entsprechende Anfrage der Volksstimme. Nach Auffassung der Stadt liegt kein Verstoß gegen das Transparenzgebot und das Kommunalverfassungsgesetz vor, da eine solche Verunsicherung eine Beeinträchtigung des „öffentlichen Wohls“ darstellen würde, argumentiert die Stadtverwaltung. Zunächst sollte eine vernünftige Bewertungsgrundlage in Form einer „Gefährdungsbeurteilung Freibad“ von Experten außerhalb der Verwaltung vorliegen, um dann in die öffentliche Diskussion zu gehen.

Erst nach der Schließung des Freibades mit Ende der Sommerferien war es nach Informationen des Rathauses überdies möglich, eine konkrete Analyse baulicher Mängel und der potenziellen Kosten ihrer Beseitigung vorzunehmen. Dies ist nun erfolgt. Die „Gefährdungsbeurteilung Freibad“ liegt im Übrigen bis heute nicht vor.