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Gericht Absichtlich mit Falschgeld bezahlt?

Hat die Angeklagte nur versehentlich Falschgeld verwenden wollen? Der Richter in Schönebeck bezweifelt das.

Von Paul Schulz 12.11.2020, 00:01

Schönebeck l Gegen ein leckeres Eis gibt es nichts einzuwenden. Dieses Eis mit Falschgeld zu bezahlen ist hingegen strafbar. Und genau das wird einer 51-jährigen Frau aus Biederitz vorgeworfen, weshalb sie sich kürzlich auf der Anklagebank des Schönebecker Amtsgerichts wieder fand. Laut Anklage soll sie im März diesen Jahres an einer Tankstelle an der Magdeburger Straße in Schönebeck versucht haben, ein Eis mit einem falschen Zehn-Euro-Schein zu bezahlen. Als die Kassiererin diesen nicht annahm, versuchte es die Frau mit einer anderen Zehn-Euro-Banknote – die auch nicht echt war. Wieder fiel das der Tankstellenmitarbeiterin auf. Erst den dritten Schein nahm die Kassiererin schließlich an. Im Nachhinein hat sie Anzeige erstattet.

Wie die Angeklagte vor Strafrichter Eike Bruns beteuert, sei die Verwendung der Blüten ein Versehen gewesen. „Ich hatte das Geld extra in einem separaten Fach im Portemonnaie, um es nicht mit echtem Geld zu verwechseln“, sagt sie. Sie habe nie die Absicht gehabt, es in Umlauf zu bringen. Ohnehin besitze sie die falschen Noten nur, weil ein Bekannter ihr diese als Scherz geschenkt habe. Beispielsweise, um damit eine Zigarre anzuzünden.

Allerdings wurden bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung noch weit mehr Blüten gefunden. Über 100 falsche Geldscheine lagerten in einer dekorativen Paprika-Schatulle in der Küche. Auch Richter Bruns äußerte da so seine Zweifel an einem „Versehen“. „Sie führen Falschgeld im Portemonnaie mit sich und versuchen zwei Mal damit zu bezahlen. Und in Ihrer Wohnung findet man noch viel mehr dieser Scheine. Dass es sich um ein Versehen handelt, kaufe ich Ihnen nicht ab.“ Zudem verliest er die Vorstrafen der Biederitzerin: Urkundenfälschung, Betrug, Diebstahl. „Bedenken Sie, dass sich Ihr Prozessverhalten auf das Strafmaß auswirkt“, so Bruns.

Nachdem sich die Angeklagte und ihre Verteidigerin beratschlagt haben, zeigt sie sich doch geständig: „Ja, ich wusste, dass ich mit Falschgeld bezahle. Ich räume die Vorwürfe ein.“ Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und muss 100 Stunden soziale Arbeit leisten.