Gericht Drogen im Eisfach

Statt gefälschten Führerscheinen finden die Beamten Drogen und Waffen. Der Angeklagte streitet alles ab - zu Lasten seiner Lebensgefährtin.

Von Jan Iven 18.09.2020, 01:01

Schönebeck/Atzendorf l Da staunten die Polizisten nicht schlecht, als sie die Wohnung in Atzendorf durchsuchten. Eigentlich waren die Beamten im September vergangenen Jahres nur auf der Suche nach gefälschten Führerscheinen. Doch was sie dann fanden, überraschte sie ziemlich. „Waffen, Drogen und ein Haufen Bargeld“, listete ein Polizeibeamter die Funde aus Wohnung am Amtsgericht Schönebeck auf. Knapp ein Kilo Amphetamin, also Speed, befand sich demnach im Tiefkühlfach des Kühlschrankes. Im Mülleimer fanden die Beamten zudem drei Schreckschusspistolen, Munition und eine offenbar größere Summe Bargeld, die allerdings nicht näher beziffert wurde.

Am Amtsgericht Schönebeck musste sich nun der 30-jährige Bewohner der Wohnung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen verantworten. Vor Gericht stritt der Mann jedoch alle Vorwürfe ab und auch sein Anwalt betonte, dass sich die Dinge nach einiger Betrachtung durchaus völlig anders darstellen würden.

Demnach soll sein Mandant überhaupt keine Ahnung davon gehabt haben, dass sich die Drogen in seiner Wohnung befunden haben. Vielmehr sollen sie seiner Lebensgefährtin gehören. Der Angeklagte habe die Betäubungsmittel erst zufällig einen Tag vor der Durchsuchung zufällig im Kühlschrank gefunden. Daraufhin sei es zu einem heftigen Streit zwischen den beiden gekommen. Der Angeklagte habe schließlich auswärts übernachtet, da er sich nicht in einer Wohnung mit den Drogen aufhalten wollte.

Am nächsten Tag hatte schließlich die Polizei die Wohnung durchsucht und die Tür mit Hilfe eines Schlüsseldienstes aufsperren lassen, um nach den gefälschten Führerscheinen zu suchen. Denn zum Zeitpunkt der Durchsuchung seien keine Bewohner anwesend gewesen. Ob die Führerscheine gefunden wurden, blieb zunächst unklar. Dafür entdeckten die Beamten aber die Drogen, Waffen und das Bargeld.

Das Gericht muss nun herausfinden, wem die Drogen eigentlich gehören. Der Angeklagte bezichtigt seine Lebensgefährtin, mit der er auch immer noch zusammen ist. Die Frau selbst verweigert jede Aussage. Die Polizei hatte bei der Durchsuchung von den Nachbarn erfahren, dass der Angeklagte allein in der Wohnung leben soll. Die Polizei hatte die Nachbarn als Zeugen zu der Türöffnung hinzugezogen. Nach Angaben der Beamten sei auch nur eine Person unter der Adresse in Atzendorf gemeldet. Möglicherweise wohnt die Lebensgefährtin also gar nicht dort. Das würde wiederum dagegen sprechen, dass ihr die Drogen gehören. Um diese Fragen zu stellen, sollen daher bei einem weiteren Verhandlungstermin auch die Nachbarn als Zeugen vor Gericht gehört werden. Der Anwalt des Angeklagten will nun auch noch klären, ob die Lebensgefährtin zumindest Aussagen zu ihrer Wohnsituation machen würde, wenn schon nicht zu den Betäubungsmitteln.

Zu den in der Wohnung gefunden Waffen wollte sich der Angeklagte vor Gericht nicht äußern. Sie spielen aber insofern eine Rolle, als dass ein möglicher bewaffneter Handel mit Drogen härter bestraft wird. Erschwerend kommt hinzu: In der Wohnung soll zumindest zeitweise auch ein Kind leben. Der Richter sah sich genötigt, die entsprechenden Behörden darüber zu informieren, dass ein Kind in einem Haushalt mit Drogen und Waffen lebt. Das Verfahren am Amtsgericht Schönebeck soll demnächst fortgesetzt werden.