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Gericht Einbrecher-Duo verurteilt

Ein Schönebecker wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ein Mann aus Barby hat eine Strafe auf Bewährung erhalten.

Von Paul Schulz 29.10.2019, 17:05

Schönebeck/Staßfurt l Dienstagvormittag ist im Landgericht in Magdeburg das Urteil über den 34-jährigen Schönebecker Christian S. und den 24-jährigen Dominik H. aus Barby gesprochen worden. Die beiden Männer haben im gewerbsmäßigen Stil Einbrüche in Schönebeck und Umgebung durchgeführt, um sich so eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern. Das Geld, das sie durch den Verkauf des Diebesguts erhielten, haben sie unter anderem zur Finanzierung ihres Drogenkonsums verwendet.

Insgesamt 17 Einbrüche, wobei es dreimal beim Versuch geblieben ist, haben S. und H. zwischen Mai 2017 und April 2018 begangen. Im Landgericht wurden 16 davon verhandelt. Wegen einer der Taten haben sich die Männer aus Schönebeck und Barby bereits vor dem Amtsgericht in Schönebeck verantwortet.

Unter anderem ist das Duo in eine Bäckerei, einen Frisiersalon, eine Kita, einen Imbiss, in ein Feuerwehrgebäude und in diverse andere Einrichtungen eingestiegen. Ihre Beute umfasste Bargeld, Laptops, Kinderspielzeug, eine Digitalkamera, eine Stereoanlage und vieles mehr.

Jedoch zeigten sich S. und H bereits am 16. Oktober, dem Tag an dem die Verhandlung gegen die beiden eröffnet wurde, geständig. „Ich gebe alles zu. Es war so, wie es eben vorgetragen wurde“, hatte Dominik H. an diesem Tag gesagt. Und auch Christian S. räumte seine Schuld ein.

Laut Staatsanwalt Armin Gebauer sind diese Geständnisse auch das Einzige, was für die beiden Männer spricht. Bei ihren Taten sind sie meist mit „brachialer Gewalt“ vorgegangen, indem sie beispielsweise Gullideckel durch Scheiben geworfen haben, um sich so Zugang zu verschaffen, so Gebauer. „Dabei haben die Angeklagten keinerlei Rücksicht genommen. Es ist ihnen egal, dass sie dabei zum Teil enorme Schäden angerichtet haben. Hauptsache sie finden etwas, was sie zu Geld machen können, um sich Cannabis zu kaufen“, sagte der Staatsanwalt.

Vor allem in Christian S., der schon mehrfach im Gefängnis saß, sieht der Staatsanwalt jemanden, der sich kaum ändern wird. „Sie haben sich entschlossen so ein Leben zu führen. Sie sorgen für sich selbst – aber nicht durch Arbeit, sondern durch Einbrüche“, so Gebauer zu dem 34-Jährigen.

In den Plädoyers der Verteidigung betonen die beiden Rechtsanwälte Nico Podei und Ralf Beyer, die Bedeutung der Geständnisse.

So sagte Nico Podei: „Nur weil sie – salopp gesagt – die Hosen herunter gelassen haben, konnte überhaupt erst eine Verhandlung stattfinden.“ Und auch Ralf Beyer unterstrich: „Ohne die umfassenden Geständnisse meines Mandanten Dominik H., würden wir hier heute gar nicht sitzen.“ Zudem sei H. inzwischen zu einem straftatenfreien Leben zurückgekehrt und sei vor den Einbrüchen lediglich einmal straffällig geworden.

Das Urteil gegen die Männer aus Schönebeck und Barby wurde von der Richterin Claudia Methling gesprochen. Sie verurteilte Christian S. zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren und neun Monaten. Zudem wird er im Maßregelvollzug einen Drogenentzug machen. Dass man ihm diese Möglichkeit noch einmal bietet, hatte sich S. erhofft. Das ist dann die dritte Entzugstherapie für den 34-Jährigen. Staatsanwalt Armin Gebauer hatte sich in seinem Plädoyer dagegen ausgesprochen.

Dominik H. erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten und eine Drogenberatung besuchen. Mit der Strafe auf Bewährung ist Richterin Methling dem Vorschlag von Rechtsanwalt Ralf Beyer gefolgt.