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Gericht Mann unterschlägt Auto von Verstorbenem

Ein 35-Jähriger untschlägte ein Auto und leistet Widerstand gegen einen Polizisten.

Von Jan Iven 11.02.2020, 13:03

Schönebeck l Der Autohändler gab sich erstaunlich offen am Amtsgericht Schönebeck. Wenn Leute ihre gebrauchten Autos verkaufen, frage er nicht mehr nach den Gründen. Denn häufig seien die Hintergründe etwas „suspekt“, wie er einräumte. Offenbar ist es nicht einmal notwendig, dass die Verkäufer als Besitzer in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, damit Gebrauchtwagenhändler die Autos annehmen. Im vorliegenden Fall, der jüngst am Amtsgericht Schönebeck verhandelt wurde, hatte ein 35-Jähriger einfach den Wagen seines verstorbenen Nachbarn für knapp 12 000 Euro bei dem Händler verkauft. Der Nachbar habe ihm dem Wagen zu Weihnachten geschenkt, ohne es umschreiben zu lassen, erzählte der junge Mann. Der Autohändler stellte keine weiteren Fragen.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck war hingegen nicht so gutgläubig. Dort musste sich der Schönebecker unter anderem wegen Unterschlagung des Wagens verantworten. Der Angeklagte berichtete von einer langen Freundschaft zwischen seiner Familie und dem älteren Nachbarn. Demnach hatte er dem Mann beim Ausbau seines Hauses geholfen und durfte im Gegenzug dessen Wagen nutzen. Zu Weihnachten 2018 habe ihm der Nachbar aus Dankbarkeit den Wagen schließlich geschenkt.

Was den Richter am Amtsgericht jedoch besonders stutzig machte: Es gab keine Schenkungsurkunde, und der neue Besitzer wurde auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Zudem zahlte der ältere Nachbar auch bis zu seinem Tod weiterhin die Kfz-Steuer. Erschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte massiv einschlägig vorbestraft ist, unter anderem wegen Diebstahls, Raub, Körperverletzung, Drogenbesitzes und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für den Richter klang die Geschichte daher wenig überzeugend.

Doch damit nicht genug. Der Angeklagte soll zudem Widerstand gegen Polizisten geleistet haben. Seine damalige Freundin, mit der er inzwischen verheiratet ist, hatte wegen eines häuslichen Streits den Notruf gewählt. Der Angeklagte hatte die Frau aus seiner Wohnung verwiesen. Doch als die Beamten eintrafen, weigerte sich der Mann, sie in seine Wohnung zu lassen, um nach der Frau zu sehen. Da der Mann drohend auf die Polizisten zuging, setzten sie ihn mit Reizgas außer Gefecht. In der Wohnung stellten die Beamten schließlich fest, dass die Frau wohlauf war und keine Hilfe mehr benötigte. Da der Streifenwagen wegen Personalmangels bei der Polizei erst aus Staßfurt anfahren musste, hatte das Paar inzwischen ausreichend Zeit gehabt, um sich wieder zu vertragen.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck verurteilte den Angeklagten wegen Unterschlagung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Zudem wird der Verkaufserlös des Wagens eingezogen und der Erbmasse zugeschlagen. In seiner Begründung sagte der Richter, dass er nicht an Schenkung glaube. Stattdessen habe sich der Angeklagte den Wagen widerrechtlich angeeignet, um ihn zu verkaufen.

Die Aussage der Ehefrau, wonach sie ebenfalls im Hausflur gestanden habe und die Polizisten die Wohnung daher gar nicht hätte betreten müssen, wertete der Richter als reine Gefälligkeitsaussage für ihren Mann. Dabei ärgerte es den Juristen offenbar besonders, dass den Polizeibeamten Lügen unterstellt wurden.

Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und eine Geldstrafe gefordert. Der Verteidiger forderte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten, da die Anklagepunkte nicht erwiesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.