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Gerichtsprozess Geld zu sparen, zahlt sich nicht immer aus

Produkte im Internet zu kaufen oder zu verkaufen, wird immer beliebter - aber dabei ist auch Vorsicht gefragt.

10.03.2020, 08:32

Schönebeck (psb) l Wenn Pakete gelegentlich nicht ankommen, steckt möglicherweise ein Betrüger dahinter. So stand kürzlich eine 39-jährige Frau in Schönebeck vor Gericht, der genau das vorgeworfen wurde – Internetbetrug.

Auf einer Verkaufsplattform hatte sie ein Haargerät für rund 160 Euro an eine Privatperson verkauft. Das Haargerät kam jedoch nie an. Jetzt musste sie sich am Amtsgericht Schönebeck erklären. Nach eigenen Angaben hatte sie die Bestellung zwar versendet, aber nicht wie vereinbart in Form eines Paketes. Stattdessen habe sie die Ware als Päckchen verschickt, um Geld zu sparen. Dadurch hatte die Angeklagte keinen Sendeschein, mit dem sie nachweisen konnte, dass sie das Päckchen rausgeschickt hatte.

Vor Gericht zeigte sich die Anbieterin nun bereit, die Kosten des Haargerätes zu erstatten und somit den Konflikt zu lösen. Da die Angeklagte keine vorherigen Vergehen hatte, stellte der Richter das Gerichtsverfahren vorläufig ein. Wenn sie innerhalb einer vierwöchigen Frist das Geld bezahlt, dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.