Gerichtsverfahren Der Poller muss weg

In Schwarz gibt es seit Jahren Ärger um einen Poller. Erst vor dem Verwaltungsgericht fand die Angelegenheit nun ein Ende.

Von Thomas Höfs 17.01.2020, 19:00

Schwarz l In der Ortschaft Schwarz muss die Stadt Calbe einen Poller von einem öffentlichen Weg abbauen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg. Seit Jahren, schildert Maria Mittelstrass, die die Bürger dort vertritt, kämpfen die Bürger gegen den Poller zwischen der Zetkinstraße und dem Wispitzer Weg.

Die Klage warf dem Bürgermeister eigenmächtiges Handeln vor. So heißt es in der Klageschrift: „Am Samstag, den 28. 10. 2017 gegen 7 Uhr morgens wurde auf der Clara-Zetkin-Straße auf Anordnung des Bürgermeisters Herr Hause ein Straßenpoller aufgestellt. Aus diesem Grund könnten die Bewohner, gleichzeitig die Kläger, ihre Grundstücke durch die Straße nicht mehr erreichen. Um die Zufahrt zu ihren Grundstücken zu ermöglichen, müssen die Anwohner einen Umweg über den Wispitzer Weg in Kauf nehmen. Eine vorherige Unterrichtung der Betroffenen Anwohner der Hausnummer 15 – 18 hat der Bürgermeister Hause unterlassen.“

Auf einer anberaumten Bürgerversammlung zu dem Thema kam es wenig später zum Eklat. Auf die Fragen der Betroffenen sei nicht eingegangen worden, erinnern sich Teilnehmer. Wenig später verließen die betroffenen Anwohner die Versammlung. Knapp zwei Monate später reichten sie Klage vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg ein, um ihre Rechte zu wahren.

Zahlreiche Argumente gegen die Aufstellung eines Pollers brachten die klagenden Familien dabei vor dem Verwaltungsgericht vor. Unter anderem sei auch die Anordnung der Verwaltung zur Aufstellung des Pollers fehlerhaft gewesen, weil die vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung gefehlt habe. Außerdem sehen sich die betroffenen Familien in ihren Rechten nach dem Grundgesetz verletzt. Die Betroffenen wurden vor der Anordnung nicht angehört. Außerdem sahen die Bürger die Zuständigkeit der Stadt nicht gegeben, was sie in der Klage so formulierten. Außerdem machten sie der Stadtverwaltung folgenden Vorwurf: „Für die Kläger liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, dass sich der Beklagte von sachfremden Erwägungen leiten ließ und dabei Interessen der Kläger nicht ausreichend abwog. Insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde nicht gewahrt.“

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Kläger, meldete sich Maria Mittelstrass in dieser Woche in der Lokalredaktion. „Wir haben gewonnen“, sagte sie nach der Verhandlung. Der Verwaltungsrichter sei der Argumentation der Bürger vollumfänglich gefolgt, sagte sie. So habe der Richter auch bestätigt, dass die Stadt für das Aufstellen des Pollers keine Zuständigkeit besitze. Es könne mal vorkommen, dass eine Verwaltung ein Gesetz falsch auslege, meint sie. Dass eine Verwaltung aber handele, obwohl sie nicht zuständig sei, sei mehr als ungewöhnlich. Ihrer Meinung nach hätte es dazu nicht kommen müssen, wenn sich die Stadt und der Bürgermeister gesprächsbereit gezeigt hätten.

Für die betroffenen Anwohner ist der Fall mit dem Urteil noch nicht erledigt. In dem Streit geht es zudem noch um die Überbauung des öffentlichen Weges. Ein Nachbar habe die Straße künstlich verkleinert, schildert sie. Die Überbauung des städtischen Grundstücks sei nie erlaubt worden. Außerdem gibt es einen zweiten Poller in der kleinen Calbenser Ortschaft, der offenbar ebenso von der Kommune errichtet wurde und der aktuell den Petitionsausschuss des Landtages beschäftige, schildert sie.

Bürgermeister Sven Hause reagierte schriftlich auf drei Anfragen zu dem Thema (siehe unten). Er wolle den beklagten Poller zurückbauen, wenn das Urteil vorliege, teilte er darin mit.

Rätselhaft bleibt für die betroffenen Bürger, warum die Stadt einst den Poller aufbauen ließ. „Das wissen wir bis heute nicht und hätte uns interessiert“, sagt Maria Mittelstrass. Einen Gefallen für einen Nachbarn sehen die Betroffenen in der Aktion. Jede Parteinahme weist der Bürgermeister in seiner Stellungnahme von sich. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in der Frage begrüße er, schreibt er. Denn damit könne die Stadt eine „nachweislich absolut neutrale Position einnehmen“. Warum die Stadt diese neutrale Position nur mit einem Gerichtsurteil einnehmen kann, lässt er dabei offen. Die ganze Angelegenheit werde die Bürger noch eine Weile beschäftigen, vermutet Maria Mittelstrass. Auch nach dem Urteil gibt es für sie noch einige Dinge mit der Stadtverwaltung zu klären.

Wie bewerten Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts?
Wir wurden am 16. Januar 2020 offiziell darüber informiert, dass nach Verhandlung und daraus resultierender Auffassung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg die Aufstellung eines Pollers, welcher sich zwischen den Straßengrundstücke Clara-Zetkin-Straße und Wispitzer Weg befindet, rechtswidrig sei und daher zu entfernen wäre. Schriftlich liegen uns das Urteil und die damit verbundene Begründung voraussichtlich erst in den kommenden Wochen vor. Daher ist eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich.

Wann wird der beklagte Poller abgebaut?
Sobald das Urteil vorliegt, werden wir uns damit auseinandersetzen. Wenn kein weiterer Rechtsweg beschritten wird, müsste der Poller mit Erlangung der Rechtskraft des Urteils zurückgebaut werden.

Musste es rückblickend zu der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kommen? War eine Einigung mit den Bürgern nicht möglich?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass nicht die Stadt Calbe den Klageweg beschritten hat. Es war bislang davon auszugehen, dass aufgrund einer fehlenden Widmung dieser Weg nicht den Status einer öffentlichen Straße besitzt. Daher wurde von den verantwortlichen Mitarbeitern im Haus als auch vom Fachdienst Straßenverkehr des Salzlandkreises im Jahr 2017 eingeschätzt, dass nach einer Verstärkung der Befestigung des Wispitzer Weges dieser künftig ausschließlich als Zufahrt für die drei Häuser am Ortsrand der Ortschaft Schwarz genutzt werden sollte. Eine Einigung mit allen Beteiligten bzw. Betroffenen gestaltet sich damals wie heute schwierig, da sich einige Bewohner dieser Ortslage bereits seit Jahren in erheblichen nachbarschaftlichen Streitigkeiten befinden. Von daher ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg meinerseits durchaus zu begrüßen, weil wir mit einer möglichen Umsetzung der dort ergangenen Festlegung eine nachweislich absolut neutrale Position einnehmen.