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Katze wird am Rosenburger Damm getötet / Ordnungsamt verweist auf Verantwortung der Hundehalter Grob fahrlässig: Hund beißt erneut eine Katze tot

Von Thomas Linßner 16.01.2013, 02:22

Zum wiederholten Mal wurde am Damm an der "Kanne" eine Katze von einem nicht angeleinten Hund totgebissen. Die Besitzerin erstattete Anzeige.

Barby l Yvonne Butscheck wohnt in einem kleinen Haus direkt hinter dem Deich. Dessen Fuß mündet quasi in ihrem Vorgarten. Hier wohnt die 35-Jährige mit ihrem Sohn Pascal. Bis zur vergangenen Woche gehörten auch die Katzen Micky (2) und Kuschel (9) zur Familie. Besonders zu Kuschel hat der elfjährige Pascal eine enge Bindung, wuchsen beide doch zusammen auf. Solange der Junge denken kann, war Kuschel da. Weihnachten, wenn unter dem Baum die Geschenke lagen, Ostern, wenn das große Feuer hinter dem Deich brannte, zur Einschulung, wenn gefeiert wurde.

"Der Hund lief dann schnell weg und unsere Katze war tot."

Jetzt ist die schwarz-weiße Katze tot. Totgebissen von einem freilaufenden Hund, dessen Halter ihn nicht an der Leine und damit unter Kontrolle hatte.

"Es war ein mächtiger Spektakel vor der Tür. Dort hat es gepoltert und dann regelrecht geknallt", beschreibt Yvonne Butscheck jenen späten Mittwochnachmittag vor einer Woche. Ein mittelgroßer, schwarz-weißer Hund sei auf ihre Katze losgestürmt, die wie so oft auf dem Haustritt saß. "Ich bin sofort raus und habe versucht, meinen Kuschel zu retten und von dem Hund weg zu ziehen", beschreibt die junge Frau das Horrorszenario. Doch der sei so im Rausch gewesen, dass er erst abließ, als die Katze sich nicht mehr bewegte. "Der Hund lief dann schnell weg und unsere Katze war tot", berichtet die Barbyerin.

Und der Halter, der eigentlich am anderen Ende der Leine hätte sein müssen?

"Der war plötzlich weg, den habe ich nicht mehr gesehen", sagt die 35-Jährige, die verständlicherweise in diesem Moment nicht in der Lage war, fremde Hundehalter "zu stellen".

Der Rosenburger Damm, der an der "Kanne" endet, ist ein beliebtes Revier für Spaziergänger mit Hunden. Doch in den seltensten Fällen sind sie angeleint. Das versichern nicht nur Yvonne Butscheck, sondern auch deren Nachbarn. "Die Leute legen sie - wenn überhaupt - erst an die Leine, wenn sie nach 50 Metern das Stadtgebiet betreten", sagt ein Rentner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Aber auch die Häuser am Damm zählen dazu, auch wenn es nicht so aussieht. Wie seine Nachbarin bat er die Gassi-Geher wiederholt: "Bitte legen Sie Ihren Hund an die Leine." Doch oft würde man darauf "dumme Antworten" bekommen; nur die wenigsten reagierten.

"Das muss das vierte oder fünfte Mal gewesen sein."

Es war nicht das erste Mal, dass an dieser Stelle Katzen totgebissen wurden, berichtet der Rentner. "Das muss das vierte- oder fünfte Mal gewesen sein."

Wie er sagt, seien "Katzen unsere Freunde". Sie reduzieren am Deich die Mäuseplage und die ist ja in diesem Jahr besonders heftig.

Dieter Kohle vom Ordnungsamt zitiert aus dem Feld- und Forstordnungsgesetz Sachsen-Anhalt: Es ist verboten, Hunde und Hauskatzen in Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Generelle Anleinpflicht besteht zwischen dem 1. März und 15. Juli. Auf jeden Fall müssen an 365 Tagen im Jahr Hunde "unter Einwirkung" stehen, wenn man mit ihnen spazieren geht. Soll heißen: Der Halter ist dafür verantwortlich, dass sein Hund dem angeborenen Jagdtrieb nicht nachgeben kann.

Yvonne Butscheck erstattete Anzeige beim Ordnungsamt.