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Hundehaltung Gassi-Pflicht? Umstritten!

In Schönebeck kommen die Vorschläge, die Auslaufzeiten für Hunde vorschreiben sollen, nicht gut an.

Von Paul Schulz 14.10.2020, 01:01

Schönebeck l Gassi-Pflicht. Den Begriff muss man erst mal wirken lassen. Doch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ist es ernst damit. Ziel der geplanten Verordnung ist es, das Tierwohl sicherzustellen. Unter anderem soll das damit erreicht werden, dass Hundehalter dazu verpflichtet werden sollen, ihren Tieren mindestens zweimal am Tag für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. In Schönebeck sind die Meinungen zu dieser geplanten Verordnung durchwachsen.

Gerhard Wesche, Vorsitzen-der des Hundesportvereins Schönebeck, hält nicht viel von den Vorschlägen der Ministerin. „Mit Zwang und Kontrolle erreicht man da gar nichts. Jeder Hundehalter, dem etwas an seinem Tier liegt, geht ohnehin mindestens zwei Mal täglich mit dem Hund raus. Da eine verpflichtende Vorgabe zu machen, halte ich für sinnlos“, sagt Wesche. Zudem sei die Frage offen, wie überhaupt kontrolliert werden könnte.

Auch für Hundezüchter – egal ob gewerblich oder privat – hat sich Ministerin Klöckner Vorgaben überlegt. Diese sollen nämlich täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen verbringen. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere einerseits umsorgt werden und andererseits soll so ein Beitrag zur Sozialisation der jungen Hunde geleistet werden. Sie sollen sich also besser an den Menschen gewöhnen. Außerdem sollen Hundezüchter maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen dürfen.

Kommt dieser Vorschlag besser an? Nun, jedenfalls nicht bei dem Vorsitzenden des Schönebecker Hundesportvereins. Erneut hebt Gerhard Wesche hervor, dass solche Vorgaben nicht wirklich zu kontrollieren sind und auch keinen großen Effekt haben würden. Außerdem: „Ein ernsthafter Hundezüchter beschäftigt sich täglich mehrere Stunden mit den Welpen. Allein schon das mehrmalige Füttern am Tag und das Wiegen der Tiere zählen dabei mit rein.“

Christine Strempel, Vorsitzende des Tierschutzvereins Salzlandkreis, hält Klöckners Pläne für eine „Schnapsidee“. Zwar sei das Ziel lobenswert, doch die Umsetzung schlichtweg nicht zu kontrollieren. „Ob die ‚Gassi-Pflicht‘ oder die Regelung zu den Hundewelpen: In beiden Fällen stellt sich mir die Frage, wer die Einhaltung überprüfen soll. Sollen sich Nachbarn gegenseitig be- spitzeln?“, fragt Strempel. Es könne ja jeder behaupten, er sei regelmäßig mit dem Hund draußen.

Was die Frage nach der Kontrolle angeht, so sieht Klöckner die Behörden der Länder in der Zuständigkeit.

Aber in einem Punkt befürwortet Gerhard Wesche die Pläne der Landwirtschaftsministerin. Diese hat nämlich vor, die Anbindehaltung von sogenannten „Kettenhunden“ grundsätzlich zu verbieten. Damit sind Tiere gemeint, die den ganzen Tag über an der Kette liegen. Nur für Hunde, die als Arbeitstiere eingesetzt werden, sieht die Ministerin Ausnahmen vor. „Das ist ein sinnvolles Anliegen. Kettenhaltung ist furchtbar. Das geht gar nicht“, betont Gerhard Wesche. In diesem Punkt hätte er sich sogar gewünscht, dass die Ministerin weitergeht und auch für Arbeitstiere die Kettenhaltung grundsätzlich verbietet.

Ministerin Klöckner selbst begründet die geplante Überarbeitung der Verordnung mit: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang allein gelassen werden.“

Derzeit wird der Entwurf mit den Bundesländern und einigen Fachverbänden abgestimmt. Anfang des Jahres 2021 soll die Verordnung verkündet werden.