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Kinderbetreuung Rückendeckung für Stundensatz

Die Kita-Beiträge sind Thema im Stadtrat Schönebeck.

Von Heike Liensdorf 16.05.2019, 07:00

Schönebeck l Der Vorschlag der SPD-Fraktion hat Rückendeckung. Nicht nur, dass Stadträte anderer Fraktionen und die Gemeindeelternvertretung den Antrag unterstützen. Auch die Verwaltung steht dem sehr offen gegenüber. Und nun liegt auch das Okay aus dem Landes-sozialministerium vor. Der Änderungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion stehe „im Einklang mit dem Kinderförderungsgesetz sowie übergeordneten Rechtsgütern“, heißt es im Schreiben aus dem Hause von Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die auch Stadträtin in Schönebeck ist. Am Donnerstag befindet der Stadtrat darüber.

Somit bestehe nun die Gewissheit, dass ein einheitlicher Stundensatz mit dem Kinderförderungsgesetz konform geht. Aktuell liegt der Stundensatz in der Krippe bei 21 Euro, in der Kita bei 19,50 Euro. Nach Berechnungen der SPD, die auch im Änderungsantrag aufgeschlüsselt und erläutert sind, könnte mit den höheren Zuweisungen von Land und Kreis der Stundensatz in der Krippe bei 17,50 Euro, in der Kita bei 16 Euro liegen.

Eine Watsche hingegen gab es von Landesseite für den Vorschlag der Verwaltung: Der Stundensatz steige mit der Betreuungszeit und dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Beispiel: In der Krippe soll eine 5-Stunden-Betreuung 40 Euro kosten (8 Euro pro Stunde); eine 10-Stunden-Betreuung 200 Euro (20 Euro pro Stunde). „Vielmehr wäre es allein vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes beziehungsweise des Benachteiligungsverbotes rechtlich äußerst problematisch“, so im Brief aus Magdeburg, „wenn Eltern, die eine längere oder andere Betreuungszeit benötigen, anteilmäßig stärker belastet würden als Eltern, welche kürzere Betreuungszeiten in Anspruch nehmen könnten.“

Die Verwaltung hatte bei ihren Berechnungen von den Pro-Platz-Kosten die Zuweisungen abgezogen und den verbleibenden Finanzbedarf unter Eltern und Kommune aufgeteilt. So stehe es im Kinderförderungsgesetz und so habe es der Kreis suggeriert: Pro Kind seien die gleichen Zuweisungen abzuziehen, heißt es von Seiten der Verwaltung. Der Kreis habe die Unterlagen zur Prüfung, bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Was am Donnerstag zur Beschlussfassung fehlen wird, ist eine offizielle Stellungnahme der Gemeindeelternvertretung (GEV). Es sei zeitlich nicht zu schaffen, teilt Lisette Zanke mit. „Wir haben, so schnell es ging, auf die neuen Beiträge reagiert.“ Am 18. März sei der Vorschlag der Stadt bei der GEV-Vorsitzenden eingegangen. Und dann hätten sich die Ereignisse überschlagen: Für die Einsicht des Finanzbedarfes (Pro-Platz-Kosten pro Einrichtung) gebe es beim Kreis erst einen Termin nach der Stadtratssitzung. Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht. Die Hortbeiträge sind neu berechnet worden. – Die Kuratorien von 23 Einrichtungen müssten sich dazu äußern, so Lisette Zanke. Das sei so schnell nicht machbar. „Was nützt eine Stellungnahme, wenn der Stadtrat schon beschlossen hat? Sind wir reine Makulatur? Wenn der Stadtrat ohne unsere Stellungnahme beschließt, ist das nicht rechtskonform“, betont sie.

„Es reicht aus, wenn die Stellungnahme nachgereicht wird, zur Beschlussfassung muss diese nicht vorliegen“, so Dominika Dancso, Leiterin des Sachgebietes Bildung und Soziales in der Verwaltung. Sie müsse da sein, wenn der Kreis den Beschluss prüft. Aus ihrer Sicht hatte die GEV die Unterlagen frühzeitig beziehungsweise zeitnah, wenn es Änderungen gegeben hat. Auch der Stadt liegen nicht sämtliche Rückmeldungen vor. „Ich habe selbst von den freien Trägern, die seit dem 18. März informiert sind, nicht alle Anhörungen zurück“, sagt sie im Hauptausschuss.