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Kinderbetreuung Schönebecker Hort droht Überfüllung

Die An- und Abmeldungen für Hortkinder in Schönebeck laufen. In einem Hort dürfte es ab dem neuen Schuljahr ziemlich eng werden.

Von Bianca Oldekamp 29.06.2020, 01:01

Schönebeck l Das alte Schuljahr 2019/20 neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Eine Zeit, in der bei den Trägern der Horte in Schönebeck die An- und Abmeldungen für die Horte für das neue Schuljahr 2020/21 eingehen. Noch ist der Anmeldezeitraum zwar nicht vorüber, doch schon jetzt ist abzusehen, dass es mindestens an einem Hort in der Stadt ziemlich eng werden könnte. Im Hort „Ratzefummel“ des Kinder-, Jugend- und Familienwerks der Volkssolidarität Sachsen-Anhalt an der Ludwig-Schneider-Grundschule dürfen laut Betriebserlaubnis 143 Kinder betreut werden. Aktuell sind es 136.

„In diesem Jahr, ab August 2020 liegt die Anzahl der benötigten Plätze bei circa 168“, erklärt Lisette Zanke von der Gemeindeelternvertretung Schönebeck, die sich für die Interessen der Eltern, deren Kinder in Kindereinrichtungen innerhalb der Stadt Schönebeck betreut werden, einsetzt. Simone Kießlich von der Volkssolidarität bestätigt diese Zahl auf Nachfrage.

Eine Lösung muss her, damit alle Kinder die Möglichkeit bekommen, in ihrem Wunsch-Hort an der Ludwig-Schneider-Schule betreut zu werden. Deshalb wurde ein Treffen am kommenden Freitag anberaumt. Bei diesem wollen sich Vertreter von Volkssolidarität als Kita-Träger, Gemeindeelternvertretung, Vertreter der Stadt Schönebeck und des Salzlandkreises treffen.

Zwar sind Überbelegungen von Horten theoretisch möglich. Dieser müsste das Hort-Kuratorium aber zustimmen. Der Hort Ratzefummel hatte eine Betriebserlaubnis von 130 Plätzen. „Das Kuratorium hat im letzten Jahr einer Erhöhung der Belegung um 13 Plätze zugestimmt, um allen Anträgen der Eltern an den Träger gerecht werden zu können. Somit lag die mögliche Belegung bei 143 Plätzen. Die Auslastung lag im Juni 2020 bei 136 Plätzen. Eine Auslastung über 100 Prozent“, erklärt Lisette Zanke auf Grundlage der einstigen Betriebserlaubnis für 130 Kinder.

Der voraussichtlichen Überbelegung auf 168 Kinder habe das Kuratorium aber abgelehnt. „In dieser Situation ist die Umsetzung von ‚Bildung elementar‘ nicht mehr machbar“. erklärt Lisette Zanke. „Bildung elementar“ ist ein Bildungsprogramm des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt für Kindertageseinrichtungen im Land.

Nach ausführlicher Beratung hatte das Kuratorium bei seiner aktuellen Sitzung einer Überbelegung von 140 Plätzen zugestimmt. „Somit fehlen circa 28 Plätze im Hort Ratzefummel“, rechnet Lisette Zanke.

Was die mögliche Problematik fehlender Plätze an Horten in Schönebeck angeht, könne Lisette Zanke „momentan nicht nachvollziehen, da leider nicht mit offenen Karten gespielt wird“, sagt die Gemeindeelternvertreterin.

Was sie weiß: In der Stadt Schönebeck gibt es für dieses Jahr rund 256 Einschüler. Hortplätze würden in Schönebeck aktuell 789 zur Verfügung stehen. Von denen sind aktuell 636 Plätze belegt. Zwar kommen ja nicht nur neue Kinder als Erstklässler in die Grundschulen, sondern Viertklässler wechseln auf weiterführende Schulen, sind somit aus dem „klassischen Hortalter“ raus.

Doch Lisette Zanke gibt zu bedenken, dass die Kinder auch nach der Grundschule noch einen Anspruch auf Hortbetreuung haben. Derzeit sind es laut Stadt zwei Kinder, die nicht mehr in der Grundschule sind und in einem der zehn Horte in Schönebeck betreut werden.

Simone Kießlich vom Kinder-, Jugend- und Familienwerk der Volkssolidarität ist zuversichtlich, dass es eine gute Lösung für alle geben wird. „Wir wollen den Kinder schließlich die Chance auf ihren Wunschhort geben“, sagt sie und hofft zusammen mit dem Salzlandkreis, der grundsätzlich für die Bereitstellung der Hortplätze zuständig ist, eine Lösung zu finden.

Was die Anmeldung für den Hort angeht, bietet die Gemeindeelternvertretung Schönebeck Unterstützung an. Denn: Nicht jeder Hort gehört automatisch zur Schule und es muss eine separate Anmeldung erfolgen.

Kontakt zu den Gemeindeelternvertretern ist telefonisch unter (0151) 64 68 55 77 und per Mail an gev-sbk@ t-online.de möglich.