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Kita Zahlungsaufforderung mit Mahnung

Schönebeck hatte Eltern die Zahlung der Kita-Beiträge für April und Mai zunächst erlassen. Jetzt wurden Zahlungsaufforderungen verschickt.

Von Bianca Oldekamp 18.07.2020, 01:01

Schönebeck l Post bekommen von der Stadt Schönebeck hatten in der vergangenen Woche Eltern, deren Kinder im Mai im Rahmen der Notbetreuung Kindertagesstätten in der Stadt besucht haben. Inhalt der Briefe: Kostenbeitragsforderungen für die Kinder, die im Mai in Kindertageseinrichtungen in der Stadt betreut wurden – inklusive Mahnbescheid.

„Die Fälligkeit des Kostenbeitrages für Mai wurde auf den 15. Juni 2020 festgelegt, da bis Ende Mai durch die freien Träger die Meldung an die Stadt Schönebeck erfolgte, welche Kinder die Notbetreuung in Anspruch genommen haben“, erklärt Stadtsprecher Frank Nahrstedt.

Eine Vereinbarung, wann die Beiträge für den Monat Mai gezahlt werden müssen, gab es allerdings nicht. Das bestätigt der Stadtsprecher auf Nachfrage. „Grundlage für die Erhebung der monatlichen Kostenbeiträge ist der ergangene Bescheid für das Jahr 2020. Der Stadtrat hat im 14. Mai 2020 darüber beschlossen, im Monat April 2020 auf sämtliche Beiträge zu verzichten, und für den Mai 2020 galt dieser Beschluss nur für Kinder, die keine Notbetreuung erhalten konnten“, erklärt der Stadtsprecher.

Dass Mahnbescheide versendet wurden, liege daran, dass es sich bei den Kostenbeiträgen öffentlich-rechtliche Forderungen handele. „Werden diese nicht gezahlt, werden Mahngebühren gemäß Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz erhoben“, heißt es seitens der Stadt. Die Höhe der Mahngebühren sind von der Höhe der offenen Forderung abhängig.

Doch betroffene Eltern können aufatmen. Gemeindeelternvertreterin Lisette Zanke wurde von mehreren Eltern, die einen solchen Brief mit Mahnbescheid erhalten haben, kontaktiert. Deshalb hatte sie sich mit der Stadt in Verbindung gesetzt. „Leider werden direkt Mahngebühren erhoben, bei der Nachforderung. Liegt hier ein Buchungsfehler vor?“, fragte sie deshalb bei der Stadt an.

Auf Volksstimme-Anfrage teilte die Stadt Schönebeck jetzt mit: „Nach Absprache innerhalb der Verwaltung wird auf die Mahngebühren verzichtet, die für den Kostenbeitrag Mai 2020 mit Fälligkeit 15. Juni 2020 angefallen sind.“ Heißt: Wer Mahngebühren für ausstehende Kitabeiträge für den Monat Mai zahlen muss, kann den Mahnbescheid unbeachtet lassen. Doch: „Sind weitere offene Kostenbeiträge auf der Mahnung vermerkt, sind die Mahngebühren zu zahlen“, merkt der Stadtsprecher an.

Hintergrund: Die Kostenbeiträge für Mai 2020 werden vom Land Sachsen-Anhalt nur für die Kinder refinanziert, die keine Notbetreuung erhalten haben. Demzufolge wurden seitens der Stadt Schönebeck für den Monat Mai 2020 die Beiträge ausgesetzt, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, ob ein Kind die Notbetreuung in Anspruch genommen hat oder nicht.

Für Kinder, die die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen haben, ist beziehungsweise war der Kostenbeitrag zu entrichten – ohne Mahngebühr ausstehender Mai-Beiträge.