Instandhaltung Matschweg in Pretzien
Der Hamsterweg in Pretzien ist voller Pfützen und Matsch. Darüber, wer den Weg in Schuss hält, herrscht Uneinigkeit.
Pretzien l Mit jedem Schritt ertönt ein schmatzendes Geräusch. Der Pfad am südöstlichen Rande des Schönebecker Ortsteils Pretzien gleicht nämlich einem Schlammparcours – geprägt von Matsch und Pfützen. Wer den Hamsterweg zu Fuß beschreitet, der ist gut beraten, Gummistiefel anzuziehen.
In einem Brief an die Volksstimme-Redaktion schreibt eine Pretzienerin: „Der Weg ist ein reiner ‚Matschweg‘, sehr lästig für Passanten und Fahrzeuge aller Art und natürlich auch für Anwohner, die Post, Besucher oder Pflegedienstmitarbeiter.“ Dieser Zustand sei nicht zumutbar findet die Pretzienerin.
Auch ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden möchte, moniert den Zustand des Weges. Von Lieferdiensten oder Besuchern könne er sich regelmäßig anhören, dass der Weg eine Zumutung sei. Manche drohen schon damit, den Hamsterweg nicht mehr zu befahren. „Das ist einfach nur furchtbar. Als das Gelände noch zur Naherholung gehört hat, da wurden die Löcher zumindest regelmäßig mit Schotter aufgefüllt. Jetzt passiert hier gar nichts mehr“, sagt der Mann der Volksstimme.
Das Gelände gehört nämlich seit rund vier Jahren dem Unternehmer Wolfgang Schulle. Schulle, der auch Betreiber des Ferienparks Plötzky ist, wollte das Gebiet um den Pretziener Steinhafen touristisch erschließen und vor allem Wassersportler beziehungsweise Wasserwandererer damit ansprechen. Auf Nachfrage der Volksstimme teilt Wolfgang Schulle mit: „Der Hamsterweg ist zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der touristischen Entwicklung des Steinhafens gewesen. Es handelt sich auch um keinen öffentlichen Weg, sondern um ein privates Wochenendhausgebiet mit einigen Nutzern, die für ihre Zuwegung schon immer selbst verantwortlich gewesen sind.“
Zwei Anwohner am Hamsterweg behaupten aber unabhängig voneinander, dass Schulle zugesichert hatte, den Weg instand zuhalten. „Er wollte den Weg sogar teeren“, sagt einer der Anwohner.
Es steht Aussage gegen Aussage. Im Pachtvertrag würde nämlich nichts darüber stehen, wer für die Pflege des Weges verantwortlich sei, so ein Anwohner. Dafür steht aber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) etwas zu Pachtverträgen. Der Paragraph 586 thematisiert vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag. Dort steht: „Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Weiter heißt es jedoch, dass der Pächter die „gewöhnlichen Ausbesserungen“ auf seine Kosten durchzuführen habe. Das betrifft eben auch Wege, wird es im BGB beispielhaft aufgeführt. Demnach wären also die Anwohner in der Pflicht, den Weg instand zuhalten. Sie pochen jedoch darauf, dass Wolfgang Schulle zugesichert habe, sich um den Weg zu kümmern. Die Situation ist verzwickt.
Auch der Hannoveraner Rechtsanwalt Stefan Schröder, Spezialist im Bereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, kann ohne Einsicht in die Pachtunterlagen keine endgültige Antwort geben. Er informiert aber auf Nachfrage der Volksstimme: „Die Regelung des Paragraph 586 BGB bezieht sich nur auf mitverpachtete Wege. Wenn die fraglichen Zuwegungen zu den Pachtgrundstücken auf dem Gelände des Unternehmers liegen ist dieser für deren Zustand verantwortlich.“