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Mehrwertsteuer Versorger geben Senkung weiter

Was die Senkung der Mehrwertsteuer angeht, ist für die Versorger-Abrechnung der letzte Tag des Lieferzeitraums entscheidend.

Von Bianca Oldekamp 30.12.2020, 16:40

Schönebeck l Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis Ende 2020 zu senken. Statt 19 müssen in dieser Zeit nur 16 Prozent Mehrwertsteuer was den regulären Steuersatz angeht und nur fünf statt sieben Prozent beim ermäßigten Steuersatz gezahlt werden.

Ob Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung aber auch tatsächlich an ihre Kunden weitergeben, entscheiden sie selbst. Auch Versorger können die Steuersenkung an ihre Kunden weitergeben. Welche Mehrwertsteuerhöhe zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, wann die Lieferung abgeschlossen ist, sprich wann der Abrechnungszeitraum endet. Denn der Mehrwertsteuersatz, der am letzten Tag der Leistung gilt, wird auf den abgerechneten Leistungszeitraum angewandt.

Bei den Stadtwerken Schönebeck (SWS) ist das der 31. Dezember 2020, also der letzte Tag an dem der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Und die SWS geben diese Senkung an ihre Kunden weiter. „Selbstverständlich geben die Stadtwerke Schönebeck die Senkung der Mehrwertsteuer vollumfänglich weiter“, berichtet Stadtwerkesprecherin Julia Teige und ergänzt: „Sowohl in der Abrechnung der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmerechnungen als auch bei allen anderen Dienstleistungen, die im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht wurden. Hausanschlüsse zum Beispiel.“

Über den eigentlichen Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung gehen die Stadtwerke Schönebeck aber sogar noch hinaus. Hinaus insofern, dass die SWS allen Kunden, die in den Medien Strom, Gas, Wasser und Wärme in dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgerechnet werden für das komplette Jahr mit 16 Prozent beziehungsweise fünf Prozent bei Wasser abgerechnet werden und nicht nur für das zweite Halbjahr. Die monatlichen Abschlagszahlungen hatte der Energieversorger allerdings nicht abgepasst. Zur Vereinfachung des Prozesses, wie die Stadtwerke mitteilen.

„Da unsere Jahresabrechnung immer mit Stichtag 31. Dezember eines Jahres erfolgt, gilt das somit automatisch für alle Kunden. Auch wenn die Rechnung erst Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar beim Kunden ankommt“, erklärt Teige. Denn maßgebend ist der abgerechnete Zeitraum und der endete eben am 31. Dezember 2020. Sprich: Die Kunden der Stadtwerke Schönebeck müssen also nichts weiter beachten.

Und auch die Erdgas Mittelsachsen GmbH gibt die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiter. Das teilte Unternehmenssprecher Frank Sieweck auf Volksstimme-Anfrage mit.

Trotz des Coronavirus’ verlaufe die Ablesung der Zählerstände auch in diesem Jahr ganz normal, heißt es seitens der Stadtwerke Schönebeck. „Es war im Stadtgebiet wieder eine von uns beauftragte Ablesefirma unterwegs. Diese hat im Zeitraum Mitte November bis Mitte Dezember unter strengen Hygienevorschriften bei den Kunden vor Ort abgelesen“, berichtet Julia Teige.

Häufig hängen die Zähler aber auch im Keller oder im Flur von Mehrfamilienhäusern, und ein Betreten der Wohnung ist nicht erforderlich. „Kunden, die ein Betreten der Ableser auf Grund der persönlichen Situation nicht gewünscht beziehungsweise diesen keinen Zutritt gewährt haben, haben eine Selbstablesekarte erhalten“, sagt die Sprecherin weiter. Auf dieser kann der Zählerstand dann eingetragen werden oder per QR-Code online an den städtischen Versorger übermittelt werden.

In zwei Stadtteilen wurden nur Selbstablesekarten verschickt, da die Ableser dort häufig niemanden angetroffen haben.