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Ostelbien Abwasserstreit endet vor Gericht

Warum sich ein Magdeburger beim Schönebecker Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) entschuldigen muss.

Von Jan Iven 02.02.2020, 05:02

Schönebeck l Nun muss er sich also offiziell entschuldigen. Beim Oberbürgermeister der Stadt Schönebeck und bei verschiedenen Mitarbeitern der Verwaltung und der Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH (ABS). Glücklich ist der 66 Jahre alte Magdeburger nicht darüber, doch zumindest kann er so gerade noch eine Strafe von 1000 Euro wegen Beleidigung verhindern. Damit hat ein bizarrer Streit um die Abwassergebühren für die ostelbischen Ferienhäuser einen vorläufigen Höhepunkt am Amtsgericht Schönebeck gefunden.

Was war passiert? Die Stadt Schönebeck versucht seit einiger Zeit, die Verhältnisse in Ostelbien zu ordnen, wo Ferienhäuser seit DDR-Zeiten teilweise immer größere Ausmaße angenommen haben. Offiziell dürfen die Bungalows nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, doch verhindern kann die Stadt eine Anmeldung der Bewohner beim Einwohnermeldeamt absurderweise nicht.

Nun will die Stadt also Ordnung in diesen Wildwuchs bringen. Mit neuen Bebauungsplänen, modernen Klärgruben und neuen Entsorgungsplänen. Das stieß bei vielen Bewohnern allerdings auf wenig Gegenliebe, da viele Gebühren im Gegenzug steigen.

Für Unmut sorgte etwa eine neue monatliche Grundgebühr für Klärgruben. Denn die Ferienhäuser würden schließlich gar nicht das ganze Jahr über genutzt, argumentieren die Eigentümer. Zudem wurden einige Bewohner schriftlich und in etwas rüdem Tonfall vom Salzlandkreis aufgefordert, die Nutzung als Hauptwohnsitz innerhalb von zwei Wochen einzustellen. Zwar wurde letztendlich niemand auf die Straße gesetzt und die Grundgebühr für die Klärgruben nur auf vier statt wie zunächst geplant auf sechs Euro erhöht. Doch die Verunsicherung vor Ort war erst einmal groß.

Auch der Angeklagte aus Magdeburg ärgerte sich heftig über die steigenden Gebühren in Ostelbien, da er dort ein Ferienhaus besitzt. Der Ingenieur vertiefte sich in Gesetzestexte und Satzungen, bis er zu dem Schluss kam: Hinter all dem steckt ein Verschwörung der Stadt Schönebeck und der Abwasserentsorgungs GmbH. Unter anderem hätte das Unternehmen die neuen Gebühren viel zu lange geheim gehalten. Zudem hätte er im guten Glauben Daten über seine Klärgrube an das Unternehmen weitergeleitet, nur um auf deren Grundlage plötzlich von einer neuen Grundgebühr überrascht zu werden. Er sei schlichtweg reingelegt worden.

Und so trat der Angeklagte in einen langen Federkrieg mit der Stadtverwaltung, in dem er sich immer wieder über die steigenden Gebühren beschwerte. Erreichen konnte er allerdings nichts. Schließlich wurde es ihm zu bunt, und so reichte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Mitarbeiter der Verwaltung und der ABS ein. Dabei ließ der Mann kein gutes Haar an die Beteiligten, um es vorsichtig auszudrücken. Die Stadt Schönebeck erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung.

Als „Lügner“, „Betrüger“ und „Dilettanten“ bezeichnet der Angeklagte in seinen E-Mails Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU), Kämmerin Petra Pöschke, Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz sowie Jörg Naumann von der Abwasserentsorgung. Und das, entschied der Richter am Amtsgericht, ging dann doch eindeutig zu weit.

Eine Beleidigung konnte oder wollte der Anklagte während des Prozesses zunächst nicht so richtig erkennen. Denn all seine Vorwürfe könne er beweisen, selbst wenn sie hart formuliert seien. Doch der Richter stellte klar: Mit seinen Zuschreibungen verlässt der Anklagte den Bereich der berechtigten Kritik. Stattdessen fälle er ein Werturteil. Verhandelt werde am Amtsgericht auch nicht die inhaltliche Kritik an Gebührensatzungen, sondern die Beleidigungen.

Auf der anderen Seite stehe es dem Angeklagten frei, die Satzungen von einem Verwaltungsgericht prüfen zu lassen, so der Richter. Auch die Entscheidungen des Amtsgerichtes könnten vor einer höheren Instanz angefochten werden.

Der Richter zeigte allerdings auch ein gewisses Verständnis dafür, dass sich der Angeklagte in das ziemlich brisante Thema reingesteigert hatte. Aus einem bisher unbescholtenen Bürger wollte der Jurist daher auch keinen Kriminellen machen. Der Kompromiss: Das Verfahren wegen Beleidigung wird eingestellt und der Strafbefehl über 1000 Euro entfällt. Im Gegenzug soll sich der Angeklagte bei den Geschädigten schriftlich entschuldigen. Der Angeklagte stimmte schließlich zu.

Im Rathaus ist man mit dem Urteil zufrieden. „Mir ist eine Entschuldigung sehr viel lieber als eine Geldstrafe“, sagte Oberbürgermeister Knoblauch. Man könne sich schließlich auch nicht alles gefallen lassen.