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Prostitution Rotlicht: Zwischen Corona und Kontrolle

Seit mehreren Monaten dürfen Prostituierte ihrer Arbeit nicht nachgehen - coronabedingt. Der Salzlandkreis führt Kontrollen durch.

Von Paul Schulz 15.08.2020, 01:01

Schönebeck/Aschersleben l Corona hat das Rotlicht-Milieu ein Stück weit aufs Kreuz gelegt. Denn schon mit der ersten Eindämmungsverordnung des Landes, das war im März, wurde der Betrieb von Prostitutionsstätten untersagt. Mittlerweile gilt die siebte Eindämmungsverordnung, aber auch in dieser ist das Verbot noch nicht aufgehoben.

Wie viele Frauen und Männer im Salzlandkreis von diesem Verbot betroffen sind, ist unklar. Denn über eine konkrete Anzahl der Prostituierten lässt sich nur spekulieren. Marianne Bote aus der Pressestelle des Salzlandkreises erklärt: „Kenntnisse über die Gesamtzahl von gewerbsmäßigen Sexarbeiterinnen oder -arbeitern liegen nicht vor, denn Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz gelten bundesweit. Zumindest können wir mitteilen, dass der Salzlandkreis bislang drei Anmeldebescheinigungen ausgestellt hat.“

Das sagt aber letztlich nichts aus, denn auch wenn eine Prostituierte sich im Kreis angemeldet hat, so kann sie deutschlandweit dieser Tätigkeit nachgehen. Im Umkehrschluss können Prostituierte aus ganz Deutschland im Kreisgebiet arbeiten, auch wenn sie sich hier vor Ort nie angemeldet haben.

Auch bei „Magdalena“, einem Beratungsangebot der Arbeiterwohlfahrt (Awo), dass sich speziell an Prostituierte richtet, hat man keinen Überblick über die Gesamtzahl. Das liegt daran, dass die Beratungsstelle keine Beratungszahlen und -daten für einzelne Landkreise, sondern lediglich in Gesamtheit vorhält, informiert Cathleen Paech, Pressesprecherin der Awo in Sachsen-Anhalt. Demnach wurden im Jahr 2020 bisher 540 Beratungen im Land durchgeführt.

Jedoch hat man beim Salzlandkreis von sieben Prostitutionsstätten Kenntnis. Diese befinden sich in Schönebeck, Aschersleben und in der Egelner Mulde. Lediglich eine davon verfügt über eine Erlaubnis, teilt Bothe mit. „Bei dreien wurden die Anträge abgelehnt, hier laufen Klageverfahren, die das Landesverwaltungsamt auf Grund seiner vorherigen Zuständigkeit führt. Für die übrigen drei Stätten ist das Antragsverfahren noch offen“, so Bothe weiter.

Zuletzt fand Anfang August eine gemeinsame Kontrolle von Prostitutionsstätten durch die Einsatzkräfte des Salzlandkreises, des Hauptzollamtes Magdeburg und der Stadt Aschersleben statt. Konkret handelte es sich dabei um eine Wohnung, informiert Bothe.

Die Ausübung der Prostitution in der „eigenen Wohnung“ sei zwar nicht erlaubnispflichtig, doch bei der Kontrolle stellten Beamten etwas fest. „Die Befragungen haben ergeben, dass es sich um eine gewerblich genutzte Wohnung handelt, die wechselnd an verschiedene Prostituierte vermietet wird. Das gewerbsmäßige Bereitstellen von Räumlichkeiten zur Erbringung sexueller Dienstleistungen ist erlaubnispflichtig“, teilt Marianne Bothe mit. So eine Erlaubnis lag für das Objekt allerdings nicht vor. In der Folge wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ziel der Kontrollen ist vor allem die Überprüfung, ob ein Prostitutionsgewerbe betrieben wird und der Betreiber folglich eine Erlaubnis benötigt. „Weiterhin wird geprüft, ob die Prostituierten über die erforderlichen Anmeldebescheinigungen verfügen“, erklärt Bothe.

Zum Geschlechtsverkehr darf es in den Einrichtungen aufgrund der Eindämmungsverordnung sowieso nicht kommen. Massagen hingegen sind erlaubt. Bundesweit gibt es an dem Verbot aber auch Kritik. Der Vorwurf: Dadurch würden Prostituierte in die Illegalität getrieben. Auch die Sozialarbeiter von „Magdalena“ weisen darauf hin, dass die Corona-Pandemie Sexarbeiter in erheblichem Maße treffe.

Sie würden einen Anstieg des Beratungsbedarfs verzeichnen. „Ausbleibende Einnahmen, erschwerter Zugang zu öffentlichen Hilfesystemen und drohende Wohnungslosigkeit führen zwangsläufig zu belastenden und gesundheitsgefährdenden Bedingungen“, teilt Cathleen Paech mit. Vor allem in kritischen Zeiten bräuchten die Betroffenen daher einen besonderen Schutz – auch in Form von finanzieller Unterstützung und unabhängig von Aufenthalts- oder Anmeldestatus.