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Prozess Betrüger verkauft Handys an Tote

Ein Verkäufer hat in Schönebeck heimlich zusätzliche Verträge auf die Namen seiner Kunden abgeschlossen.

Von Jan Iven 24.07.2019, 19:09

Schönebeck l Am Ende hat der Angeklagte sogar Handys an Tote verkauft. Bei der Durchsuchung des Zimmers des 31-Jährigen Mannes, der bei seinen Eltern in Hettstedt lebt, fanden die Polizisten Verträge mit Kunden, die bereits verstorben waren. Seit Mittwoch muss sich der Handyverkäufer wegen Betruges und Urkundenfälschung am Landgericht Magdeburg verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er 2017 als Verkäufer in zwei Handyshops in Schönebeck und Magdeburg in mindestens 14 Fällen die Daten seiner Kunden gestohlen und für Betrügereien missbraucht hat. Insgesamt entstand ein Schaden von etwa 12.000 Euro.

Wie der Mann vor Gericht einräumte, hatte er auf die Namen seiner Kunden ohne deren Wissen einen zweiten Mobilfunkvertrag inklusive Telefone abschlossen. Die mitgelieferten hochwertigen Geräte hat er daraufhin auf dem Schwarzmarkt verkauft. Dabei erzielte er mit den Handys im Wert von bis zu 950 Euro einen Erlös von jeweils 500 bis 600 Euro. Für die ergaunerten Telefone hatte der Angeklagten immer denselben Abnehmer. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft kamen die Handys später unter anderem in Magdeburg, Leipzig und der Türkei zum Einsatz.

Mit dem Geld vom Schwarzmarkt hat der Angeklagte nach eigenen Angaben seine starke Spielsucht finanziert. Demnach würde er bereits seit seinem 17. Lebensjahr regelmäßig an Automaten spielen. Seinen Lohn als Verkäufer hätte er oftmals bereits Anfangs des Monats verspielt. Daher habe er sich zusätzliches Geld ergaunern müssen, um weiterzuspielen. Gegenüber einem psychologischen Gutachter hatte der Angeklagte ausgesagt, dass er dabei nicht einfach zum Vergnügen spiele, sondern vielmehr „gewinnorientiert“ vorgehe, um Geld zu verdienen. Letztendlich habe er dabei aber unterm Strich immer Geld verloren.

Die Opfer unter seinen Kunden hat sich der Handyverkäufer nach eigenen Angaben gezielt ausgesucht. So habe er vor allem die Daten von ausländischen und älteren Personen für seine Betrügereien missbraucht. Offenbar war er davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis nicht verstehen würde, dass er weitere Verträge auf ihren Namen abschließt. Dabei kam ihm zupass, dass für die Verträge in den ersten drei Monate zunächst keine Gebühren abgebucht werden. Dadurch konnten die geschädigten Personen zunächst gar nicht bemerken, dass ihnen für die Verträge Geld von ihrem Konto abgezogen wurde.

Um zusätzliche heimliche Verträge für seine Kunden abzuschließen, fälschte der Angeklagte nach eigenen Angaben deren Unterschrift. Die Dazugehörigen Mobiltelefone nahm er sich entweder direkt aus dem Lager oder ließ sie ins Geschäft anliefern. Zudem sagte sein Vorgesetzter aus, dass auch Mobiltelefone aus dem Geschäft verschwunden seien, wie bei einer Inventur festgestellt wurde. Diese Geräte wurden offenbar gestohlen, ohne dass ein dazugehöriger Vertrag abgeschlossen worden war. In einem Fall bestellte der Angeklagte ein Telefon aber auch direkt an seine Wohnadresse. Ein Fehler, wie sich später herausstellen sollte. Denn offenbar konnte er unter anderem auch anhand dieser Lieferung überführt werden.

Sehr zum Erstaunen der Richterin und der Staatsanwältin waren die Betrügereien des Angeklagten bei seinen Vorgesetzten offenbar schon vor der Festnahme im Oktober 2017 zumindest teilweise bekannt gewesen. So hatte er nach eigenen Angaben bereits zuvor eine Abmahnung wegen der Vorfälle erhalten. Gekündigte wurde er allerdings nicht. Dafür sei er offensichtlich als Verkäufer zu gut gewesen, vermutete der Angeklagte. Erst einige Wochen später folgte wegen weiterer Verfehlungen die fristlose Kündigung.

Neben den 14 derzeit Betrügereien wird der Angeklagte aber auch schon wegen weiterer Straftaten verdächtigt. Nach Zeugenaussagen des leitenden Ermittlers gebe es Hinweise darauf, dass der Angeklagte auch nach seiner Kündigung noch weitere Verträge für seine ehemaligen Kunden abgeschlossen haben könnte.

Mittlerweile arbeitet der Angeklagte wieder als Handyverkäufer. Nach Angaben des Angeklagten weiß sein neuer Arbeitgeber wegen der Spielsucht Bescheid. Von den Betrügereien habe sein Chef aber keine Ahnung. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

Bei Spielsucht finden Betroffene und Angehörige Hilfe bei der Awo Schönebeck, Otto-Kohle-Str. 23, 39218 Schönebeck, Tel. 03928 70 20 10 oder E-Mail awo@awo-slk.de