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Prozess Hohe Geldstrafe für Wursträuber

Ein Schönebecker muss sich wegen Diebstahl und Sachbeschädigung verantworten.

Von Jan Iven 05.04.2019, 20:02

Schönebeck l Am Amtsgericht Schönebeck hat der Mann schon den Spitznamen „Bratwursträuber“ verliehen bekommen, weil er in der Vergangenheit immer wieder Imbisse in der Stadt überfallen hatte. Damals war der 31-jährige Schönebecker allerdings von einer Bande mit Gewalt zu den Straftaten erpresst worden, wobei er die Beute abliefern musste. Sogar mit einem Hammer hatten die Krimminellen auf seine Finger eingeschlagen, um ihn gefügig zu machen. Doch statt zur Polizei zu gehen, ließ der Angeklagte sich immer wieder zu weiteren Straftaten nötigen. Bis der Mann am Ende selbst kein Geld mehr hatte und sogar für seinen eigenen Lebensunterhalt weiter stehlen musste.

In dieser Woche musste sich der Schönebecker nun wegen räuberischen Diebstahls und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht verantworten. So hatte der Mann eingeräumt, dass er im September 2017 Wurst und Käse im Wert von 15 Euro in einer Schönebecker Fleischerei gestohlen hatte, da er nichts mehr zu essen hatte. Nachdem die Mitarbeiter seinen Rucksack mit den eingesteckten Lebensmitteln kontrolliert hatten, habe er sich schließlich losgerissen und wollte mit einem Fahrrad fliehen. Eine Verkäuferin stellte sich ihm allerdings in den Weg und hinderte ihn an der Flucht.

Die Mitarbeiter der Fleischerei erzählten vor Gericht jedoch sehr unterschiedliche Versionen von dem Vorfall. So konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Dieb wirklich Gewalt angewendet hatte oder ob er sich nur losgerissen hatte. Zumindest wurde bei dem Vorfall keiner der Mitarbeiter körperlich verletzt, auch wenn ein Verkäuferin hinterher psychologisch betreut wurde. Der Richter am Amtsgericht Schönebeck stufte den vermeitnlichen räuberischen Diebstahl daher zu einem einfachen Diebstahl herunter. Der Mann bedauerte die Taten vor Gericht und entschuldigte sich.

Allerdings wurden dem Angeklagten auch noch weitere Straftaten angelastet. Demnach war es zu einem Fall von Sachbeschädigung gekommen, als er die Wohnungstür seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingetreten hatte. Der Streit zwischen den beiden hatte sich daran entzündet, dass er ihren Wohnungschlüssel zurückgeben sollte. Darüber hinaus hatte der Angeklagte in einem Geschäft Kabelbinder im Wert von vier Euro gestohlen. In der Vergangenheit musste er sich bereits wegen versuchter räuberischer Erpressung, Drogenbesitz, Missbrauch des Notrufes und Hausfriedensbruch vor Gericht verantworten.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussvortrag schließlich für die Diebstähle und die Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Der Richter entschied jedoch anders. Denn der Anklagte habe in der Vergangenheit unter sehr starkem Druck gestanden. Zum einen war er von Kriminellen zu mehreren Straftaten genötigt worden.

Zum anderen war der Angeklagte früher drogenabhängig und hatte regelmäßig Crystal Meth konsumierte. Seine Drogensucht hatte er mit Diebstählen finanziert. Mittlerweile konnte der Schönebecker seine Sucht aber offenbar in einer Therapie behandeln lassen. Denn er habe vor Gericht nicht den Anschein erweckt, dass er noch Crystal konsumieren würde, so der Jurist.

Und so verurteilte der Richter am Amtsgericht Schönebeck den Angeklagten zu zwei Geldstrafen von insgesamt 1800 Euro für die Diebstähle und die Sachbeschädigung. Zudem bläute der Richter dem Mann ein, dass er sich nichts weiter zu Schulden kommen lasse dürfe. Ansonsten würde er die Einschulung seines gerade geborenen Sohnes vermutlich vom Gefängnis aus erleben müssen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.