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Prozess Polizei verfolgt Fußgänger auf der Autobahn

Hatte sich der Angeklagte der Festnahme in Schönebeck widersetzt?

Von Jan Iven 26.08.2019, 17:28

Schönebeck l Am Ende flohen die Verdächtigen zu Fuß auf der Autobahn 14 bei Schönebeck, bis sie schließlich doch noch von der Polizei gestellt wurden. Doch so einfach war das offensichtlich auch nicht, wie sich am Montag beim Prozess-auftakt am Amtsgericht Schönebeck zeigte. Angeklagt war ein 24 Jahre alter Mann wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

In jener Nacht im Mai 2018 hatten Autofahrer ein Fahrzeug bei der Polizei gemeldet, das auf dem Standstreifen auf der Autobahn 14 abgestellt war. Zwei Polizeibeamte überprüften den verlassenen Wagen, konnten jedoch zunächst nichts Verdächtiges vor Ort feststellen. Erst als sie die Autobahn 14 weiterfuhren, entdeckten sie in einiger Entfernung zwei Fußgänger auf der Autobahn. Als die Beamten die beiden Männer ansprachen, verließen sie die Autobahn und versteckten sich im angrenzenden Gebüsch. Die Polizisten folgten ihnen und nahmen sie schließlich fest. Wie sich herausstellte, hatten die Männer weder einen Führerschein noch Fahrzeugpapiere oder eine Versicherung.

Fraglich war nun, wie die genau die nächtliche Festnahme an der Autobahn bei Schönebeck vonstatten ging. Die Beamten nahmen sich jeweils einen der beiden Männer vor. Einer der Beamten hatte in einem Bericht angegeben, dass sich der Angeklagte gewehrt hatte, als er bereits auf dem Boden lag. Demnach soll er noch auf dem Rücken liegend nach dem Polizisten getreten haben. Zudem verletzten sich die beiden Gesetzeshüter an den Dornen in dem Gebüsch.

Der Angeklagte bestritt hingegen, dass er gegen den Beamten vorgegangen war und sich der Festnahme widersetzt hat. Sein Komplize und auch der andere Polizeibeamte konnten keine Angaben zur Festnahme des Angeklagten machen, da es dunkel war und sie zudem selbst mit der Festnahme beschäftigt waren, wie beide vor Gericht aussagten. Der fragliche Polizeibeamte, gegen den sich der Angeklagte laut Staatsanwalt gewährt haben soll, sagte hingegen nicht am Amtsgericht Schönebeck aus. Wie der Polizist schriftlich mitteilte, befand er sich zum Zeitpunkt des Verfahrens im Urlaub und konnte daher nicht vor Gericht erscheinen. Er ließ zudem ausrichten, dass er den Angeklagten nicht kenne und daher auch keine Aussagen zu dem Vorfall machen könne.

Aufgrund dieser zum Teil widersprüchlichen Aussagen wollte der Richter am Amtsgericht Schönebeck bereits vorschlagen, dass Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Angeklagten einzustellen. Der Staatsanwalt wies diese Möglichkeit allerdings zurück. Er will den Vorwurf aufklären. Der Richter setzte daher einen Fortsetzungstermin an, um den betroffenen Polizisten ebenfalls noch anzuhören. Das Verfahren wird somit am 11. September am Amtsgericht Schönebeck fortgesetzt. Telefonisch stellte er bereits sicher, dass der Beamte dann wieder im Dienst ist und vor Gericht erscheinen kann.