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Prozess Streit beim Biertrinken eskaliert

Zwei Schönebecker müssen sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

Von Jan Iven 13.03.2019, 18:30

Schönebeck l Ob es in dem Streit um Bier oder um eine Frau ging, konnte beim Prozessauftakt am Amtsgericht Schönebeck zunächst nicht zweifelsfrei geklärt werden. Dort mussten sich am Mittwoch zwei Schönebecker wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten. Denn am Ende einer bierseligen Runde und einer Schlägerei am Busbahnhof im Juli vergangenen Jahres lag ein junger Schönebecker blutüberströmt an der Tischlerstraße.

Einer der Angeklagte, ein 39-jähriger Schönebecker, habe nach eigenen Angaben nur in der Schlägerei zwischen dem Geschädigten und dem Mitangeklagten vermitteln wollen. Demnach habe er nichts mit den schweren Verletzungen des Geschädigten zu tun gehabt, der unter anderem ein Schädelhirntraum und eine Wirbelverletzung erlitten hatte.

Zu den Verletzungen soll es demnach gekommen sein, als sich der Geschädigte und der zweite Angeklagte um mehrere Bierflaschen gestritten haben. Der Geschädigte habe daraufhin die Runde am Busbahnhof verlassen. Plötzlich sei der zweite 26-jährige Angeklagte hinter dem Geschädigten „wie eine Dampfwalze“ hergerannt und habe ihn verprügelt, sagte der Angeklagte aus. Dabei habe der Mann nach Aussagen des Mitangeklagten „wie eine Dreschmaschine“ auf den Geschädigten eingeschlagen, bis das Blut auf den Boden getropft sei. Auch er selbst sei in der Vergangenheit bereits von seinem Mitangeklagten verprügelt worden, sagte der Angeklagte aus. Daher wisse er, wie gewalttätig der Mann sein kann.

Nach eigenen Angaben war dann auch der ältere Angeklagte hinter den beiden Männern hergelaufen, um den Streit zu schlichten. Das sei ihm allerdings nicht gelungen. Stattdessen habe ihn der Geschädigte plötzlich beleidigt – daraufhin schlug der Angeklagte dem Geschädigten zwei Mal mit der Faust ins Gesicht, wie er einräumte und was er nach eigenen Angaben inzwischen auch sehr bedaure. Denn eigentlich sei er sehr friedliebend, wie er dem Richter am Amtsgericht Schönebeck versicherte. Selbst dann, wenn er Alkohol getrunken hat. So hatte eine Alkoholtest nach der Schlägerei bei dem älteren Angeklagten einen Wert von 3,1 Promille ergeben. Da er Alkoholiker sei, würde ihn ein solcher Wert jedoch nicht beeinträchtigen. Auch vor der Verhandlung am Gericht habe er bereits Alkohol getrunken, wie er auf Nachfrage des Richters einräumte.

Der jüngere Angeklagte wurde in Handschellen und Fußfesseln am Amtsgericht Schönebeck vorgeführt, da er bereits in Haft einsitzt. Wie der junge Schönebecker aussagte, sei er zur Tatzeit so betrunken gewesen, dass er sich kaum erinnern könne. So hatte ein Alkoholtest bei ihm einen Wert von 2,1 Promille ergeben. Dennoch konnte er berichten, dass sich der Streit an der Freundin des Angeklagten entzündet habe. Demnach habe der Geschädigte die junge Frau „grimmig“ angeschaut und dies auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht unterlassen.

Daraufhin hat der Angeklagte den Geschädigten verfolgt und ihn schließlich verprügelt. Dass der zweite Angeklagte den Streit schlichten wollte oder sich an der Schlägerei beteiligt hatte, konnte der Mann nicht bestätigen, da er nach eigenen Angaben kaum Erinnerungen mehr hat. Möglicherweise habe jemand gerufen, dass er aufhören solle. Ob das der zweite Angeklagte war, wisse er allerdings nicht. Grundsätzlich ging der jüngere Angeklagte aber davon aus, dass er den Geschädigten allein geschlagen hat und dass es keine Gemeinschaftsaktion war.

Der Geschädigte selbst war zum Prozessauftakt ebenfalls als Zeuge geladen, um von dem Vorfall zu berichten. Allerdings erschien der Mann nicht zur geladenen Zeit am Amtsgericht Schönebeck. Auch weitere Zeugen sollen noch gehört werden. Der Prozess am Amtsgericht wird daher zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.