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Radfahrer Nicht alle "Radwege" müssen genutzt werden

Wann Fahrradfahrer gezwungen sind, vorhandene Radwege auch zu befahren.

Von Bianca Oldekamp 13.07.2020, 13:12

Schönebeck l Speziell in den Frühjahrs- und Sommermonaten sind sie wieder vermehrt unterwegs: Radfahrer. Immer wieder sind Zweiräder aber auf der Straße unterwegs, obwohl es offensichtlich einen Radweg gibt. Wann dürfen Radfahrer dennoch die Straße benutzen? Und wann sind sie gesetzlich dazu verpflichtet den Radweg zu befahren? Geregelt werden Fragen wie diese und weitere Fragen in der Straßenverkehrsordnung.

Wann besteht eine Radweggnutzungspflicht?

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 (siehe Abbildung) angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen ‚Radverkehr frei‘ angezeigt ist, heißt es in der Straßenverkehrsordnung.

Was, wenn kein Radweg vorhanden ist?

Wer mit dem Rad fährt, darf rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.

Nebeneinander oder hintereinander fahren?

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Wo dürfen Kinder fahren?

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist.

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Welche Bedeutung haben Zeichen auf der Fahrbahn?

Ist keines der Verkehrszeichen vorhanden, sondern nur Markierungen oder Piktogramme auf der Fahrbahn zu sehen, besteht keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Fahrradfahrern können an diesen Stellen auch auf der Straße fahren und sind nicht verpflichtet, den Radweg zu nutzen.