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Prozess Schläger kriegt Bewährung

Ein Schönebecker hat mit einem Schlüssel zugeschlagen.

Von Jan Iven 18.03.2019, 20:01

Schönebeck l Er könne sich nun einmal nicht alles gefallen lassen, sagte der 38-jährige Schönebecker dem Richter am Amtsgericht Schönebeck. Dort wurde am Montag der Prozess gegen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Urteil zu Ende gebracht. Auf stolze 15 Verurteilungen hatte der Angeklagte es in der Vergangenheit bereits gebracht, darunter Körperverletzung, Raub, Verkauf von Drogen an Minderjährige und vieles mehr. Immerhin: Die letzte Verurteilung liegt bereits sechs Jahre zurück und der Angeklagte wollte seit dem eigentlich ein straffreies Leben führen. Doch bei einem Streit auf offener Straße eskalierte die Situation wieder einmal.

Im August vergangenen Jahres war es nach Übereinstimmenden Berichten vor der Wohnung des Angeklagten zu einem Streit zwischen ihm und dem Schwiegersohn seiner Nachbarin gekommen. Wie der Angeklagte aussagte, sei er dabei von dem Geschädigten als Pädophiler beschimpft worden und habe ihn daher mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen.

Der Geschädigte hatte hingegen vor Gericht berichtet, dass der Angeklagte ihn von hinten mit einem Schlüsselbund gegen den Hinterkopf geschlagen habe. Dabei habe er ein Schädelhirntrauma und eine Platzwunde am Kopf erlitten. Diese Aussagen wurden auch von einem medizinischen Bericht gestützt. Nach Ansicht von Fotos kam der Richter zu der Überzeugung, dass die Verletzungen tatsächlich von einem spitzen Gegenstand herrühren müssten.

Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Vorstrafen und dem Ausbleiben eines umfassenden Geständnisses verurteilte der Richter am Amtsgericht Schönebeck den Angeklagten daher zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Damit folgte der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der Angeklagte 150 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Die Bewährungszeit legte der Richter auf vier Jahre fest. Dem Angeklagten untersagte er, mit den Geschädigten, den Zeugen sowie deren Familienangehörigen Kontakt aufzunehmen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.