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Gerichtsverfahren Schönebecker angeklagt: Hitzkopf im Netz und auf der Straße?

Amtsgericht: Der Angeklagte aus Schönebeck soll online zu Straftaten aufgerufen haben. Weiterhin wird ihm Körperverletzung vorgeworfen.

Von Paul Schulz 23.03.2022, 07:45
Ein Schönebecker muss sich im Amtsgericht der Stadt verantworten, unter anderem, weil er auf YouTube zu Straftaten aufgefordert habe.
Ein Schönebecker muss sich im Amtsgericht der Stadt verantworten, unter anderem, weil er auf YouTube zu Straftaten aufgefordert habe. Uli Deck/dpa

Schönebeck/Bördeland - Der Schönebecker Steffen Trude (Name geändert) muss sich gleich wegen zweier Anklagepunkte im Amtsgericht der Stadt verantworten. So soll er am 24. September 2020 online zu Straftaten aufgerufen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe Trude unter einem YouTube-Video, in dem der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn zu sehen war, kommentiert, dass man zum Haus des Politikers gehen sollte und ihn mit Eiern, Tomaten und Steinen bewerfen solle. Das ist aber noch nicht alles.