Betrugsversuch aufgeklärt Verbraucherzentrale rät bei haltosen Forderungen zu Widerspruch Schönebecker sollte für einen fremden Kabelanschluss zahlen
Der Schönebecker Jürgen Beinhoff ist offenbar einem Identitätsklau zum Opfer gefallen. Die Folge: Ein Inkassobüro forderte von ihm 567 Euro, obwohl er bei dessen Auftraggeber - Kabelanbieter Tele Columbus - gar kein Kunde ist. Die Volksstimme half bei der Aufklärung.
Schönebeck/Berlin l Völlig verdutzt studierte Jürgen Beinhoff den Brief eines Inkassobüros, den er vor zwei Wochen aus dem Briefkasten fischte. 567,47 Euro sollte er überweisen. Als Auftraggeber gab die Firma den Kabelanbieter Tele Columbus an. "Ich dachte: Was soll das denn?", erinnert sich der Schönebecker. "Schließlich war ich dort nie Kunde."
"Versuch, einen Berater zu erreichen, nach einiger Zeit in der Warteschleife aufgegeben."
Misstrauisch suchte er zunächst im Internet nach dem Büro - und wurde fündig. Ein Anruf dort brachte aber keine Aufklärung: "Man bestätigte mir die Forderung." Den Versuch, einen Berater bei Tele Columbus zu erreichen, habe er nach einiger Zeit in der Warteschleife fürs Erste aufgegeben. Daraufhin wandte sich der 68-Jährige an die Volksstimme. "Ich war ratlos. Und ich wollte andere warnen, falls es sich um Betrug handelt", sagt Beinhoff.
Nach einer Anfrage der Zeitung und einigen Tagen interner Recherche bei Tele Columbus hat dessen Pressesprecher Hannes Lindhuber den Fall nun aufgeklärt: "Es sieht so aus, als ob es sich tatsächlich um einen Betrugsfall handelt. Möglicherweise wurde durch einen Dritten ein Online-Vertrag auf den Namen von Herrn Beinhoff abgeschlossen." Sprich: Identitätsklau. "Nachdem die Beträge für den Kabelanschluss vom angegebenen Kundenkonto über Monate nicht abgebucht werden konnten, wurde durch unser Inkassobüro die richtige Anschrift von Herrn Beinhoff ermittelt und eine Rechnung gestellt."
Die Forderungen habe man nun zurückgezogen. Zudem wolle man strafrechtlich gegen den Betrug vorgehen. Ein Missbrauch dieser Art sei selten, sagt der Sprecher weiter.
Hätte Tele Columbus seine Kunden besser schützen können? Lindhuber: "Gegen solch gezielten Betrug gibt es leider auch für uns als Unternehmen keinen 100-prozentigen Schutz. Solcher Versuch ist aber auch sehr kurzsichtig, da wir für die Freischaltung und die Zustellung der notwendigen Endgeräte ja eine gültige Anschrift benötigen." Er gehe davon aus, dass der Betrüger über die Anschrift leicht zu ermitteln sein werde.
Die Sicherheitsvorkehrungen bei Online-Verträgen wolle Tele Columbus nicht verschärfen: "Im Interesse unserer Kunden gestalten wir den Bestellvorgang möglichst unkompliziert. Deshalb ist bei Online-Bestellungen auch keine erweiterte Identitätsprüfung vorgesehen. Es wäre nicht kundenfreundlich, die große Zahl aller ehrlichen Kunden wegen einer Handvoll schwarzer Schafe durch gesteigerte Auflagen zu bestrafen."
Zudem zeige die Erfahrung, dass sich "die wenigen kriminellen Elemente, die dieses Vertrauen gezielt missbrauchen, auch durch erhöhte Sicherheitsstandards nicht abschrecken lassen. Die Unannehmlichkeiten, die in einem solchen Fall unbeteiligten Dritten entstehen, bedauern wir sehr. Am Ende sind bei einem derartigen Betrug aber wir als Unternehmen die Leidtragenden."
Letzteres bestätigt auch Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: "Natürlich ist der Verbraucher in solch einem Fall erschrocken. Aber er ist in einer guten Rechtsposition", erklärt sie. "Denn er muss nur sagen, dass er keinen Anschluss bei dem Anbieter hat. Letzterer muss beweisen, dass der Zahlungsanspruch berechtigt ist." Emmrich rät dazu, bei jeder haltlosen Rechnung Widerspruch einzulegen. Denn: "Sonst droht ein Schufa-Eintrag."
Jürgen Beinhoff habe der Zahlungsaufforderung längst widersprochen, berichtet er. "Aber zum Glück hat sich das Problem nun ohnehin geklärt."