Verkehr Schulanfang: Vor der Dr.-Tolberg-Schule in Schönebeck gilt nun Tempo 30
In der Wilhelm-Hellge-Straße in Schönebeck gilt passend zum Schulanfang eine zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Automobilclub verweist in diesem Zusammenhang auf unübersichtliche Gefahrenherde.

Schönebeck - Seit Mittwoch darf in der Wilhelm-Hellge- Straße vor der Dr.-Tolberg-Schule nur noch 30 Stundenkilometer gefahren werden. Diese Reduzierung ist zeitlich gebunden und soll vor allem der Verkehrssicherheit für die Schulkinder dienen. Von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 16 Uhr gilt in der Hauptstraße auf knapp 500 Metern die verringerte Geschwindigkeit. Eine notwendige Einzelprüfung ist nach Angaben der Stadtverwaltung vorher erfolgt.
An anderer Stelle wird sich vorerst nichts ändern. „In der Welsleber Straße erfolgt der offizielle direkte Zugang zur Liebknechtschule über die Pestalozzistraße“, benennt Stadtsprecher Frank Nahrstedt den Grund dafür. Außerdem seien in der Welsleber Straße zwei Ampelquerungen in ausreichender Entfernung gegeben. Das schließt einen Fußgängerüberweg oder eine zusätzliche Fußgängerampel aus.
Automobilclub mahnt Autofahrer zur Vorsicht
Dennoch werde durch die Stadtverwaltung weiterhin geprüft, ob Tempo 30 in der Straße ausgedehnt werden könne. „Viele Kinder können die Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen noch nicht richtig einschätzen. Deshalb in Gegenwart von Kindern nahe der Fahrbahn immer besonders langsam und achtsam fahren und jederzeit bremsbereit sein“, ruft Gerhard Wolter vom Automobilclub Europa (ACE) zur Rücksichtnahme auf. Laut Statistischem Bundesamt sind 25800 Kinder unter 15 Jahren im vergangen Jahr zu Schaden gekommen. Damit sich diese Zahl verringert, gilt es, an Brennpunkten vorsichtig zu fahren.
Einer davon sind nach Überzeugung von Gerhard Wolter Bushaltestellen. Deswegen weist der ACE auf die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr hin:
Ein fahrender Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf niemals überholt werden.
Steht ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Seitenabstand am Bus vorbeigefahren werden. Das gilt auch dann, wenn der Bus auf der gegenüberliegenden Seite steht. Dort sollte dann mit Schritttempo gefahren werden.
Es gilt auch, darauf zu achten, dass der Schulbus aussteigende Kinder verdeckt. Tobende Kinder am Straßenrand sind keine Seltenheit.
