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Schusswaffen Wie bewaffnet sind die Salzländer?

Über 10.000 Schusswaffen sind beim Salzlandkreis registriert. Beim Diebstahl von Waffen ist die Ermittlungs-Priorität hoch.

Von Paul Schulz 29.09.2020, 01:01

Schönebeck/Staßfurt l Auf der Suche nach Wertgegenständen durchsuchen Diebe eine Wohnung. Im Wohnzimmer finden sie schließlich einen Koffer vor. Darin: Ein Jagdgewehr, Kaliber 22, und die dazugehörige Munition. Sie nehmen die Waffe mit. So oder so ähnlich hat es sich auch vor Kurzem in Bernburg zugetragen. Damit ist die Zahl der gestohlenen Waffen im Salzlandkreis seit dem Jahr 2017 auf insgesamt 18 angestiegen.

Wie Marco Kopitz, Sprecher im Polizeirevier Salzlandkreis, auf Anfrage mitteilt, handelt es sich bei den gestohlenen Objekten um elf Luftdruckwaffen, vier Gasdruckwaffen (Schreckschuss), zwei Softair-Waffen und das kürzlich gestohlene Kleinkaliber-Gewehr.

Beim Diebstahl einer Schusswaffe, so wie dem Jagdgewehr, werden die Ermittlungen aufgrund der „damit einhergehenden Gefährdungsstufe“ mit einer höheren Priorität behandelt, informiert Kopitz. In den anderen Fällen, also beispielsweise bei den entwendeten Schreckschuss- und Luftdruckwaffen, wird ganz regulär ermittelt, so Kopitz.

Der Unterschied besteht darin, dass Schreckschuss-, Reizstoff- oder Luftdruckwaffen frei verkäuflich sind. Jeder Bürger, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann solche Waffen frei und legal erwerben und besitzen. Ist die Person im Besitz des „Kleinen Waffenscheins“, dürfen die Waffen, die ihren „echten“ Vorbildern zum Verwechseln ähnlich sehen, sogar mit sich geführt werden. Bedingungen zur Beantragung des Kleinen Waffenscheins sind unter anderem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Person.

Im Salzlandkreis sind 1130 Menschen (Stand: 31. Dezember 2019) im Besitz dieses Scheins, teilt Marko Jeschor, Pressesprecher des Salzlandkreises, auf Nachfrage mit. Über die Anzahl der Schreckschuss-, Reizstoff- oder Luftdruckwaffen wird keine Statistik geführt.

Für Waffen wie dem gestohlene Kleinkalibergewehr gelten strengere Vorgaben. Nur Menschen mit einer Waffenbesitzkarte, beispielsweise Jäger oder Sportschützen, sind berechtigt, Zugriff auf „richtige“ Schusswaffen zu haben. Schließlich geht von so einem Gewehr auch eine deutlich höhere Gefahr aus.

Wie Pressesprecher Jeschor mitteilt, verfügen 1938 Menschen im Salzlandkreis über eine Waffenbesitzkarte. Zudem sind insgesamt 10.210 Waffen (Stand: 31. Dezember 2019) beim Kreis registriert. Damit ist die Zahl der Waffen und auch die Menge derer, die Waffen kaufen und besitzen dürfen, gesunken. Im Jahr zuvor waren im Kreis nämlich 2128 Waffenbesitzer und 11.757 Waffen registriert.

Damit Gewehre und Pistolen, anders als kürzlich in Bernburg, eben nicht in die Finger ungeeigneter Personen geraten, müssen sie vorschriftsmäßig aufbewahrt werden. Je nach Art und Zahl der Waffen gibt es unterschiedliche Stahl- und Sicherheitsschränke, die zur Aufbewahrung zugelassen sind.

Ob diese geeignet sind und der Waffenbesitzer die Waffen auch wirklich dort aufbewahrt, wird durch die Waffenbehörde des Salzlandkreises kontrolliert. „Solche Kontrollen erfolgen insbesondere anlassbezogen, sofern sich aus dem Akteninhalt noch Fragen zu den Sicherheitsbehältnissen oder dem Standort derer ergeben. In Einzelfällen erfolgen auch verdachtsunabhängige Kontrollen. Dabei werden nicht selten kleinere Verstöße, in Einzelfällen aber auch gravierende Verstöße festgestellt“, so Jeschor. Als „gravierend“ gilt beispielsweise der Umstand, dass die Waffe für Unberechtigte zugänglich ist.

Werden die Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung nicht eingehalten, wird die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in Frage gestellt. Das kann zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Das ist eine Möglichkeit, um zu gewährleisten, dass sich Fälle von Waffendiebstahl wie in Bernburg nicht wiederholen können.