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Schwimmhalle Wirrwar um Formulierung

Eine missverständliche Formulierung über die Schönebecker Schwimmhalle sorgt für Wirbel.

Von Paul Schulz 06.08.2020, 01:01

Schönebeck l In den schon seit Jahren andauernden Diskussionen um das Kombibad wurde auch immer wieder darauf verwiesen, dass die Betriebserlaubnis der Schönebecker Volksschwimmhalle zum Jahr 2023 ausläuft. Wie sich nun kürzlich herausstellte, gibt es gar keine Betriebserlaubnis. Und die Schwimmhalle braucht wohl auch gar keine.

Die Stadtverwaltung spricht von einer missverständlichen Formulierung (Volksstimme berichtete). Anstelle einer Betriebserlaubnis habe die Stadt als Träger der Einrichtung dafür Sorge zu tragen, bautechnische Begutachtungen an der Schwimmhalle vorzunehmen, teilt Matthias Zander aus der Pressestelle der Stadt mit. Die Gutachten der Schwimmhalle wurden Mitte Juli auch den Stadträten zugeschickt, nachdem in einem SPD-Antrag gefordert wurde, den Räten die Betriebserlaubnis vorzulegen.

Wer nun verwirrt ist und ein Fragezeichen über dem Kopf schweben hat, der ist damit nicht allein. So teilt Stadtrat Holger Goldschmidt (FDP/Grüne/Below/Kowolik-Fraktion) mit, dass er dem Ganzen nur noch ein verständnisloses Kopfschütteln entgegen bringen könne. „Seit der Wortschöpfung Kombibad wurde allen weißgemacht, dass eine bestehende Betriebserlaubnis für die Schwimmhalle in wenigen Jahren ausläuft. Mit dieser Hiobsbotschaft im Nacken, wurde aus dem Rathaus heraus seit Jahren Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Stadträte ausgeübt“, kritisiert Goldschmidt.

Für den Fraktionsvorsitzenden der Schönebecker SPD, René Wölfer, verdeutlicht das Wirrwar um die Betriebserlaubnis, dass die Stadt ein Kommunikationsproblem hat. „Das Rathaus muss einfach mehr reden und auch mal Fehler eingestehen. Scheinbar durch Zufall tauchen solche Ungereimtheiten immer wieder auf.“

Für den Sozialdemokraten spiele es aber keine große Rollt, ob von einem Gutachten oder einer Betriebserlaubnis die Rede ist. „Wie man es nun letztlich nennt, ist eigentlich vollkommen egal. Die Hauptsache ist, dass die Schwimmhalle nicht plötzlich zusammenbricht. Und viel wichtiger ist es nun, einen Weg zu finden, wie es mit der Bäderlandschaft in der Stadt weitergeht“, sagt René Wölfer.

Trotzdem erwartet Wölfer, dass die Stadtverwaltung in der nächsten Stadtratssitzung, welche am 17. September stattfindet, die Karten auf den Tisch legt. „Es muss aufgeklärt werden, wie es zu diesem Missverständnis gekommen ist. Jahrelang wurde von einer auslaufenden Betriebserlaubnis gesprochen – das steht in Protokollen – und jetzt gibt es so etwas gar nicht.“

Nils Reichenbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Schönebecker AfD, sagt: „Das Ganze ist schon verwirrend. Zumal ich der Meinung bin, dass ein öffentliches Gebäude wie die Schwimmhalle eine Betriebserlaubnis oder etwas Vergleichbares haben sollte. Wie man das nun nennt ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass jemand sein ‚Okay‘ gegeben hat, damit die Einrichtung auch genutzt werden darf.“

Markus Baudisch, stellvertretender Fraktionschef der Schönebecker CDU, zeigt sich hingegen überhaupt nicht verwirrt oder überrascht. „Mir war eigentlich schon immer bewusst, dass es sich um regelmäßige Kontrollen der Schwimmhalle durch die Stadt handelt.“ Baudisch ist nicht der Meinung, dass die Stadträte durch Formulierungen wie „Die Betriebserlaubnis der Schwimmhalle läuft 2023 aus“ unter Druck gesetzt worden wären.

Für Sabine Dirlich, Fraktionsvorsitzende der Linken im Schönebecker Stadtrat, ist die Formulierung eher Nebensache. „Es kann schon sein, dass ein falscher Zungenschlag in die Diskussion gekommen ist. Aber ganz egal, wie man es nun bezeichnet: An den Tatsachen ändert sich dadurch nichts. Und Tatsache ist, dass die Schwimmhalle nicht auf unbestimmte Zeit weiterbetrieben werden kann.“

Wieso genau die Frist für die Nutzung der Schwimmhalle 2023 ausläuft und wie dieser Zeitraum zustande gekommen ist, ist dennoch eine offene Frage. Matthias Zander teilte der Volksstimme lediglich mit: „Die Stadt Schönebeck hat zum aktuellen Stand ausreichend Erläuterungen an die Volksstimme-Redaktion gegeben.“

Für Holger Goldschmidt steht indes fest: „Nur dem überwältigend einheitlichen Handeln des Stadtrates am 2. Juli ist es zu verdanken, dass unmissverständliche Aufgabenstellungen an die Verwaltung übertragen worden sind.“ An diesem Tag wurde die Verwaltung nämlich beauftragt, die „Betriebserlaubnis“ an die Stadträte zu übergeben. Außerdem wurde die Stadtverwaltung zur Ertüchtigung des Freibades aufgefordert, sofern nicht bis zur nächsten Ratssitzung am 17. September ein schlüssiges Finanzierungskonzept für das Kombibad vorgelegt wird.

Apropos Freibad: Auch hier bedarf es keiner Betriebserlaubnis.