1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Wie eilig ist es wirklich?

Stadtrat Wie eilig ist es wirklich?

Im schriftlichen Verfahren sollen die Ausschüsse des Stadtrates ab Montag tagen. Im Stadtrat gibt es Zweifel dazu.

Von Thomas Höfs 17.04.2020, 11:09

Calbe l In dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, dürfen die Kommunen die Stadträte in einem schriftlichen Verfahren um Zustimmung oder Ablehnung bitten, wenn eine Entscheidung getroffen werden soll. Die Stadt Calbe macht davon nun Gebrauch und hat unter anderem den Nachtragshaushalt den Mitgliedern der Ausschüsse zugeschickt. Am Montag sollten sich die Mitglieder des Finanzausschusses treffen. Dort hätten sie dann die wesentlichen Eckpunkte des Nachtragshaushaltes erfahren. Ohne Diskussion oder Debatte sollen sie nun über die Vorlage schriftlich abstimmen.

Stadtratsvorsitzender Christian Behlau (Linke) meldete zu Wochenbeginn Zweifel an der Eilbedürftigkeit einer Beschlussfindung zu der Vorlage an. Schließlich komme der Nachtragshaushalt nicht überraschend, sondern sei seit Monaten für die aktuelle Sitzungsrolle angekündigt worden. Noch mehr störte sich der Stadtrat allerdings an den eingereichten Beschlussvorlagen. Von einer Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit sei in den Begründungen keine Rede. Diese Fragen habe er sich ebenso bereits gestellt, sagt Alexander Sieche. Der Vorsitzende der CDU/FDP-Fraktion meldet ähnliche Zweifel an der Eilbedürftigkeit an. Er habe in den Vorlagen für die Ausschusssitzungen nicht erkennen können, warum das jetzt beschlossen werden müsse, sagte er. Nach seinem Verständnis der Ausnahmeregelung müsse dies auch benannt werden.

„Wir haben uns in der Fraktion noch nicht getroffen, um darüber zu sprechen“, räumte er ein. Er wolle mit seinen Fraktionskollegen darüber sprechen, kündigte er an. Er suche aber noch nach einer geeigneten Möglichkeit dazu. Die Bedenken des Stadtratsvorsitzenden an dem gewählten Verfahren wolle er aber teilen, sagte er.

Eine Notwendigkeit, jetzt die Beschlüsse im schriftlichen Verfahren zu fassen, sieht dagegen Torsten Göhr. Der Vorsitzender SPD/ALC-Fraktion will schon zur Öffnung des Freibades eine überarbeitete Satzung haben, kündigte er an. Ebenso könne der Nachtragshaushalt jetzt im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Allerdings störe er sich ebenfalls daran, dass in den Beschlussvorlagen die Dringlichkeit nicht erwähnt sei, merkte er an.

Ganz praktische Fragen ergeben sich bei den eingereichten Beschlussvorlagen allerdings, wenn Stadträte Anträge zu den Vorlagen einbringen wollen. Wie damit zu verfahren ist, ist in der Ausnahmeregelung nicht ersichtlich. Im vergangenen Jahr gab es zum vorgelegten Haushaltsplan jede Menge Diskussionsbedarf in den Ausschüssen des Stadtrates. Mitglieder stellten hier Anträge und Fragen. Im schriftlichen Verfahren ist dies so nicht vorgesehen. Im Anschreiben an die Kommunen zur Ausnahmeregelung steht zur Dringlichkeit von kommunalen Beschlüssen folgender Hinweis: „Dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, können aufgrund der dynamischen Pandemielage ausnahmsweise in einem vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die bereits in Ausschüssen vorberaten wurden.“

Nur die Sitzungen des Ausschusses, so die Übereinkunft, sollten im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, sagte Christian Behlau. Die Stadtratssitzung, die am 7. Mai geplant ist, soll regulär stattfinden, habe er sich mit dem Bürgermeister verständigt. Diese Sitzung solle nicht schriftlich durchgeführt werden, sagte er weiter. Allerdings hänge die Entscheidung von den dann gelten Regeln für die Sitzung der Gremien ab, schränkte er ein.