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Steuer Entlastung für Schönebecker Hundehalter?

Stadträte in Schönebeck diskutieren über die Steuerbefreiung für Jagd-, Rettungs- und Assistenzhunde. Es droht jedoch Widerspruch.

Von Paul Schulz 12.12.2019, 02:03

Schönebeck l Die Schönebecker Stadträte beschäftigen sich bereits seit Mitte Oktober mit der Hundesteuer. Anlass dafür war ein Antrag der CDU-Fraktion, mit dem Ziel, Jagdhunde von der Hundesteuer zu befreien. Dies schien anderen Fraktionen jedoch zu kurz gegriffen, weshalb der Antrag bei der Stadtratssitzung Anfang November wieder in die Ausschüsse verwiesen wurde. Dort wird der CDU-Antrag diskutiert und die anderen Fraktionen haben die Möglichkeit, Ergänzungen einzubringen. Und an Ideen mangelt es dabei nicht. Unter anderem wurde der CDU-Antrag bereits auf geprüfte Gebrauchshunde ausgeweitet – damit würden neben Jagdhunden auch Rettungshunde von der Steuer befreit werden. Davon gibt es in Schönebeck aktuell vier, wie Matthias Zander vom Presseamt der Stadt mitteilt.

Überdies hat die FDP/Grüne/Below/Kowolik-Fraktion einen Ergänzungsantrag gestellt. Darin wird gefordert, auch geprüfte Assistenzhunde, beispielsweise Diabetiker- oder Epileptiker-Hunde, von der Abgabe auszunehmen. Die Hundehalter müssten dafür jedoch ein Prüfzeugnis und ein Nachweis über den Einsatz vorlegen. Begründet wird diese Ausweitung wie folgt: „Assistenzhunde verhindern Gefahren für Betroffene, indem sie zum Beispiel Diabetiker früher als die Messgeräte vor gefährlichen Zuckerwerten warnen.“

Außerdem schlagen die Stadträte der FDP/Grüne/Below/Kowolik-Fraktion vor, Hunde, die dauerhaft aus dem Tierheim geholt werden, für ein Jahr von der Steuer zu befreien. Dies würde einen zusätzlichen Anreiz schaffen, einen Hund aus dem Tierheim zu holen. In Magdeburg sei das beispielsweise schon gängige Praxis.

„Wir würden diese Änderung begrüßen – ist doch eine tolle Idee“, sagt Karin Braumann vom Schönebecker Tierheim. Aktuell sind in der Einrichtung übrigens zwölf Hunde untergebracht.

Zudem wird in dem Ergänzungsantrag dargelegt, wie die entgangenen Steuereinnahmen gegenfinanziert werden können: „Die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim finanziert sich bereits durch die Einsparung von sonst durch die Stadt zu erbringenden Kosten. Durch das Tierheim wurde uns als Überschlagswert genannt, dass die Unterbringungskosten eines Hundes für einen Monat etwa der Hundesteuer für ein Jahr entsprechen.“

Auf Nachfrage der Volksstimme erklärt Kerstin Kauert, Vorsitzende des Tierschutzvereins Schönebeck und Umgebung: „Der Tagessatz für einen Hund liegt zwischen acht und 14 Euro – je nach Rasse.“ Durchschnittlich würde ein Hund im Tierheim die Stadt also elf Euro pro Tag, 330 Euro im Monat kosten. Dabei sind Tierarztrechnungen, Personalkosten und ähnliches bereits inbegriffen. Im Gegensatz beträgt die Hundesteuer in Schönebeck pro Jahr 60 Euro.

In diesem Fall wäre die Finanzierung also gewährleistet. Anders sieht das bei den Jagd-, Rettungs- und Gebrauchshunden aus. Wird den Haltern der Tiere eine Steuerentlastung gewährt, geht der Stadt Geld verloren. Das ist hinsichtlich der Konsolidierung allerdings ein Problem. Sollten Befreiungen beschlossen werden, müsste die Stadt nämlich in Widerspruch gehen, da jeder Antrag, jede Befreiung, finanziell nachteilig für die Stadt sei. Darauf verwies Finanzdezernentin Ina-Babette Barann im Finanzausschuss.

Und das wäre nicht das erste Mal, denn erst kürzlich hat Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) gegen den Stadtratsbeschluss Widerspruch eingelegt, mit dem die Geschwisterregelung auf Hortkinder ausgeweitet werden sollte.