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Stromkosten Tausende Euro nachzahlen?

Ein Stromanbieter verlangt eine Nachzahlung von mehr als 13.000 Euro. Kann das auch in Schönebeck passieren?

Von Paul Schulz 17.12.2019, 09:59

Schönebeck l Kunden können bei der Abrechnung ihres Strom- oder Gasverbrauchs „ihr blaues Wunder erleben“, teilt der Bundesverband der Verbraucherzentrale mit. Zumindest dann, wenn die Abrechnungen über mehrere Jahre lang auf Basis von Schätzungen beruhen.

Ein Beispiel liefert die Verbraucherzentrale gleich mit: Demnach erhielt eine E.on-Kundin eine Nachforderung über 13.000 Euro – und das obwohl sie ihre Abschläge jahrelang bezahlt hat. Doch bei zu geringen Schätzwerten, sammeln sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren hohe Differenzen, also Rückstände, an.

Dass das auch in Schönebeck passiert, ist aber „eigentlich ausgeschlossen“, teilt Julia Teige, Bereichsleiterin Vertrieb bei den Stadtwerken Schönebeck (SWS), mit. „Wir schicken Leute raus, die die Zählerstände ablesen. Wenn sie zwei Mal keinen Zugang zum Zähler bekommen, dann werden die Kunden aufgefordert, den Zählerstand selbst abzulesen und uns mitzuteilen“, erklärt Teige. Erst wenn auch das nicht geschieht, wird die Abrechnung auf Basis einer Schätzung erstellt.

Darüber hinaus finde alle drei Jahre eine Kontrollablesung der Zähler durch den Netzbetreiber statt. Netzbetreiber sind ebenfalls die Stadtwerke Schönebeck.

So wird laut Julia Teige verhindert, dass zwischen Abrechung und tatsächlichem Verbrauch so enorme Unterschiede entstehen können. Gleichzeitig kann so festgesetellt werden, ob die Selbstablesungen der Kunden korrekt sind.

Stichwort „Selbstablesung“: Seit kurzem führen die Stadtwerke Schönebeck übrigens einen Versuch durch. So werden in Grünewalde die Zählerstände momentan durch die Kunden abgelesen. „Wir wollen überprüfen, wie gut das funktioniert. Wenn der Test positiv verläuft, ist es vorstellbar, die Selbstablesung auszuweiten“, sagt Teige. Vorerst werden aber im Rest der Stadt die Kontrollen weiterhin durch SWS-Mitarbeiter oder beauftragte Drittfirmen durchgeführt.

Wie es überhaupt zu solchen hohen Nachforderungen kommen kann, wird auf der Website der Verbraucherzentrale erklärt. Dort heißt es: „Ein in der Abrechnung nicht erfasster Verbrauch, also eine zu niedrige Verbrauchsschätzung, kann nicht verjähren. Deshalb kann ein Versorger die Nachzahlung auf unbestimmte Zeit einfordern.“ Die Forderung von E.on in dem Beispiel ist also rechtmäßig.