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Tempo-10 Nicht zu schnell am Schwarzen Weg

Am Schwarzen Weg in Schönebeck sind wieder Tempo-10-Schilder angebracht worden. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

08.04.2020, 11:12

Schönebeck (bd) l Aufgrund der aktuellen Bauarbeiten an der Calbeschen Straße sind im Schwarzen Weg, der als Schleichweg für die Fahrt zum Einkaufszentrum gilt, temporär wieder Schilder angebracht worden, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Teil der Straße begrenzen – auf zehn Kilometer pro Stunde. Dabei handelt es sich nicht um eine „Tempo-10-Zone“, wie sie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg November für unzulässig erklärt hat. Das Urteil gilt zwar auch für Sachsen-Anhalt, kann aber nicht auf die runden Schilder mit der zehn im Schwarzen Weg angewandt werden. Denn geurteilt wurde über ein in Berlin verwendetes viereckiges Tempo-Zonen-Schild, das es so im Verkehrszeichenkatalog nicht gibt.

Die runden Schilder im Schwarzen Weg, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde zu lesen ist, sind aber sehr wohl Teil des Verkehrszeichenkataloges, weisen aber eben keine „Tempo-Zone“, wie sie für Tempo 30 bekannt ist, aus. Verwendet wird im Schwarzen Weg konkret das Vorschriftszeichen 274-51. Darauf ist in rotem Kreis auf weißem Grund die Zahl 10 in schwarzer Farbe zu sehen. Und genau diese Schilder weisen voraussichtlich bis zum Ende der Bauarbeiten an der Calbeschen Straße auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeit hin.

Grundsätzlich gilt: Anders als Begrenzungsschilder für die zulässige Höchstgeschwindigkeit, werden Zonen-Schilder für Bereiche aufgestellt, in denen sonst mit der Wiederholung von Schildern ein „Schilderwald“ entstehen würde. Geblitzt werden darf überall.