Toiletten Die Not mit der Notdurft

Es ist nicht immer einfach eine Toilette zu finden, wenn die Blase drückt. Diese Erfahrung musste eine Schönebeckerin machen.

Von Paul Schulz 02.07.2020, 01:01

Schönebeck l Es ist eine unangenehme Situation: Die Notdurft macht sich bemerkbar und keine Toilette in Sicht. So ging es auch kürzlich einer Schönebeckerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. In einem Geschäft fragt sie nach, ob sie die Toilette benutzen dürfe. Doch das wird ihr nicht erlaubt. Am Telefon berichtet sie der Volksstimme von dem Vorfall und fragt: „Darf man einfach so abgewiesen werden, wenn man seine Notdurft verrichten muss?“

Immerhin handelt es sich um eine nicht zu verhindernde Körperfunktion. Besonders bei kleinen Kindern oder Menschen mit Krankheiten oder Verdauungsbeschwerden kann es schnell mal brenzlig werden. Doch eine Gesetzesgrundlage, die die Benutzung einer Toilette in Geschäften erlaubt, gibt es nicht. Die Entscheidung trifft der Geschäftsinhaber – es ist sein Hausrecht.

Ähnliches gilt für Gastronomiebetriebe. Möchte man die Toilette benutzen, ohne ein zahlender Gast im Lokal zu sein, kann der Wirt die Benutzung der Sanitärräume untersagen oder eine Gebühr dafür verlangen.

Übrigens müssen Gastronomiebetriebe, die 200 oder mehr Besucher fassen, über eine gesetzlich festgelegte Anzahl an Toiletten verfügen. Dann gelten sie nämlich als „Versammlungsstätten“ und dann greift die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten des Landes Sachsen-Anhalt. Kurz: Versammlungsstättenverordnung.

Demnach müssen beispielsweise bei bis zu 100 Besucherplätzen mindestens drei Damentoiletten vorhanden sein. Für die Herren müssen mindestens zwei Urinale und eine Toilette zur Verfügung stehen.

Aber auch kleinere Gaststätten müssen über WC-Anlagen verfügen, sofern im Restaurant Sitzplätze vorhanden sind, erklärt Michael Schmidt, Präsident des Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Sachsen-Anhalt. Ein kleiner Imbissstand muss demnach kein „Stilles Örtchen“ anbieten.

Wenn die Blase drückt können natürlich auch öffentliche Toiletten Abhilfe schaffen. In Schönebeck gibt es zwei öffentliche Toiletten, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen.

Eine davon ist in der Bornstraße im Stadtteil Bad Salzelmen, die andere am Friedensplatz im Stadtzentrum direkt an der Kreisvolkshochschule.

„Allerdings sind beide Toilettenhäuser aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres gesperrt“, informiert Stadtsprecher Frank Nahrstedt. Aktuell wären die öffentlichen WC‘s also auch keine Option für Menschen, die mal müssen. Zumindest ist aber die Nutzung – wenn die Toilettenanlage denn wieder offen ist – kostenfrei. Darüber hinaus gibt es eine weitere öffentliche WC-Anlage im Kurpark, für deren Betrieb allerdings nicht die Stadt, sondern eben der Solepark zuständig ist. Wie Pressesprecherin Linda Pickert mitteilt, ist diese auch geöffnet täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem wird sie mehrfach am Tag gereinigt. Außerdem gibt Linda Pickert den Hinweis: „Es stehen auch in den Stadtinformationen Toiletten zur Verfügung.“ Passanten denen die Blase drückt, finden also am Markt und am roten Gebäude der Stadtinfo Möglichkeiten, ihre Notdurft zu verrichten.

Zudem stehen in den Einkaufscentern an der Calbenschen Straße und im Salzer Park Toiletten zur Verfügung.

Die Passantin, die abgewiesen wurde, habe es zwar noch zu einer anderen Toilette geschafft, aber nur mit „allergrößter Not“, berichtet sie. Es bleibt zu hoffen, dass sie und andere Personen, die in die Situation gelangen, beim nächsten Mal auf mehr Entgegenkommen stoßen.