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Umtausch 230.000 Führerscheine vor dem Aus

Aufgrund einer EU-Richtlinie von 2013 müssen bald alle 230.000 "alten" Führerscheine im Salzlandkreis bis 2033 eingetauscht werden.

Von Julia Puder 20.03.2019, 00:01

Schönebeck/Staßfurt l Ob Papier oder im modernen Scheckkartenformat – bald wird allen Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, der Garaus gemacht. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die eine europaweite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse vorsieht. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen deshalb alle „alten“ Führerscheine umgetauscht werden.

Allein im Salzlandkreis sind momentan über 230.000 Führerscheine registriert in sieben verschiedenen Führerscheinvordrucken, teilt Marianne Bothe, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, mit. Davon sind 79.101 EU-Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum und 119.978 Führerscheine in Papierform. Darunter auch noch die einen oder anderen DDR-Führerscheine. Diese müssen nun alle in den kommenden Jahren umgetauscht werden.

„Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern“, erklärt Christine Rettig vom ADAC Regionalclub Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.

Eine Maßnahme, die von allem das Reisen im europäischen Ausland erleichtern soll. Allein in Deutschland gibt es Führerscheine unterschiedlicher Art sind. Hinzu kommen die Führerscheine der einzelnen EU-Länder.  Um hier Klarheit zu schaffen zwischen den verschiedenen Arten der deutschen Führerscheine und denen anderer Länder, sei es sinnvoll einen einheitlichen Führerschein innerhalb der EU einzuführen, so Rettig.

Dennoch würden zurzeit auch die alten Führerscheine im EU-Ausland anerkannt werden. „Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein Internationaler Führerschein verlangt werden“, erklärt Christine Rettig.

Um einen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden, soll es laut Bundesrat einen Stufenplan geben, der nach Geburtsjahr des Inhabers und Ausstellungsdatum aufgeteilt ist (siehe Grafik). Die Umtauschperiode findet demnach im Zeitraum von 2021 bis 2033 statt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes, nicht das Erteilungsdatum

Es sei aber bereits jetzt schon möglich seinen Führerschein umzutauschen, bestätigt Marianne Bothe. Daher müsse man in den Behörden auch keine gesonderten Vorbereitungen treffen. Eine eventuelle personelle Aufstockung müsse dann noch geprüft werden, so Bothe.

Um die momentane Personalsituation in den Zulassungsstellen und Bürgerbüros zu entspannen, will die Kreisverwaltung ab April ihre Online-Reservierung von verbindlichen Terminen ausbauen. Für den Umtausch des Führerscheines müsste man vorher also einen verbindlichen Termin reservieren, denn ab April werden nur noch einfache und weniger zeitaufwändige Anliegen der Bürger ohne Termin bearbeitet, kündigte der Kreis an. Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Im Salzlandkreis sind sie in Schönebeck, Aschersleben und Bernburg zu finden.

Alle, die ihren Führerschein nach dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind von dieser Umtauschaktion ausgenommen, weil sie bereits den standardisierten Führerschein besitzen.

Denjenigen ist ebenfalls bereits bekannt, dass die EU-Führerscheine nur noch für 15 Jahr gültig sind, dann müssen sie, wie zum Beispiel der Reisepass, erneuert werden. Das liegt vorrangig an der Erkennbarkeit des Inhabers sowie den Vorgaben der EU, erklärt Marianne Bothe.

Für den Umtausch zahlt man im Salzlandkreis eine Gebühr in Höhe von 24 Euro. Sollte der Führerschein nicht umgetauscht werden, wird dies allerdings umso teurer. „Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Straftat und kann mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden“, klärt Klaus Peter Schneider, Pressesprecher des Polizeireviers Salzlandkreis, über die Strafen auf.

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen, erläutert der ADAC.