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Urteil Geldstrafe für Bau-Betrüger aus dem Salzland

Ein Bauunternehmer aus dem Salzlandkreis hat seinen Beschäftigten über Jahre nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt.

17.09.2020, 15:16

Bernburg/Magdeburg (vs) l Ein Bauunternehmer aus dem Salzlandkreis ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 404 Fällen zu einer Geldstrafe von 28.800 Euro (240 Tagessätze zu je 120 Euro) rechtskräftig verurteilt worden. Das teilt das Hauptzollamt Magdeburg am Donnerstag mit.

Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der 63-jährige Bauunternehmer zwischen 2011 und 2016 nicht den in der Baubranche vorgeschriebenen Mindestlohn an seine Arbeitnehmer gezahlt hatte. Insgesamt haben seine Beschäftigten in diesem Zeitraum mehr als 504.000 Euro nicht ausgezahlt bekommen. Der Sozialversicherung wurden den Angaben nach damit mehr als 225.000 Euro vorenthalten.

Aufgefallen war der Betrug durch die Befragung von Arbeitnehmern während einer Baustellenkontrolle durch den Zoll. Bei den anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen wurden die Beweismittle gesichert.

Neben einer Geldstrafe werden solche Delikte laut Gesetz auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Das unterschlagene Geld kann durch die Arbeitnehmer und die Sozialversicherungsträger nachgefordert werden.