Spielothek Vergnügungssteuer: 2020 sind Schönebecks Einnahmen durch Spielautomaten und Co. gesunken
Im Zuge des Lockdowns waren im Jahr 2020 auch Spielhallen, Kneipen und sonstige Orte, an denen Spielaautomaten zugänglich sind, geschlossen. Das zeigt sich für die Stadt Schönebeck an Einbußen bei der Vergnügungssteuer.

Schönebeck - Wer Spaß haben oder bereiten will, muss dafür zahlen. Diese Aussage gilt für viele Bereiche des Lebens – so auch beispielsweise für Spielhallenbetreiber. Denn sie sind es, die für gewöhnlich die Vergnügungssteuer, die in einer entsprechenden Satzung aus dem Jahr 2010 festgelegt ist, an die Stadt Schönebeck abtreten müssen. Und so spült diese Abgabe jährlich für gewöhnlich deutlich über 10.000 Euro in die Stadtkasse.
Eigentlich. Denn was die Höhe der Vergnügungssteuer im vergangenen Jahr angeht, so ist diese doch deutlich gesunken. Grund dafür – wie sollte es auch anders sein – das Coronavirus.
Schließlich waren auch Spielhallen, Kneipen und viele andere Etablissements mit entsprechenden steuerpflichtigen Geräten zeitweise geschlossen. Und das macht sich beim Blick auf die Vergnügungssteuer-Einnahmen der Stadt Schönebeck natürlich bemerkbar, konnten die Geräte doch nicht genutzt und somit auch nicht besteuert werden.
Minus von 16 Prozent
Hat die Stadt Schönebeck im Jahr vor der Pandemie, also 2019 noch 131.741 Euro Einnahmen aus der Vergnügungssteuer generieren können (2018 waren es übrigens 142.879 Euro), so waren diese im Pandemie-Jahr 2020 nur 110.481 Euro. Das sind genau 21.260 Euro weniger, was einem Minus von gut 16 Prozent entspricht. Geld, das jetzt sozusagen in der Stadtkasse fehlt.
Doch: „Es gibt keine Zweckbindung“, erklärt Stadtsprecher Frank Nahrstedt auf Volksstimme-Nachfrage. Er sagt: „Einnahmen aus Steuern, demnach auch Vergnügungssteuern, dienen als allgemeine Deckungsmittel der Finanzierung der Ausgaben der Stadt Schönebeck.“ Und somit reißen die geringeren Einnahmen aus der Vergnügungssteuer nur indirekt ein „Loch“ in die Stadtkasse. Denn fest, also zweckgebunden, einplanen darf die Stadtverwaltung diese Gelder innerhalb seiner Haushaltsplanung ohnehin nicht, so dass die Gelder nirgends konkret fehlen.
Erhoben wird eine Vergnügungssteuer in Schönebeck nachweisbar seit 1991. Denn Spaß kostet nun mal.