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Verwaltung Nächster Schritt zum Neubau in Schönebeck

Ein neues Verwaltungsgebäude muss her. Auch ohne Generalübernehmer.

Von Bianca Oldekamp 06.06.2020, 01:01

Schönebeck l Ende März 2018 ist das Gebäude, das einst neben dem Schönebecker Rathaus stand, abgerissen worden und aus dem Stadtbild verschwunden. Zahlen musste die Abrisskosten in Höhe von rund 100.000 Euro die Stadt Schönebeck. Schließlich ist sie schon damals Eigentümerin des Grundstücks Markt 2, auf dem ein neues Gebäude für die Stadtverwaltung entstehen soll. So kann der Abriss von vor über zwei Jahren theoretisch als ein erster Schritt auf dem Weg zum Neubau eines solchen Verwaltungsgebäudes gesehen werden. Gekauft hatte die Stadt Grundstück samt Gebäude aber schon deutlich früher: nach einem Stadtratbeschluss im Oktober 2011 für knapp 70.000 Euro.

Getan hat sich in der Zwischenzeit – wenn auch nicht sichtbar – einiges. Untersuchungen wurden vorgenommen, diverse Förderanträge gestellt. Immer mit der Idee, den Neubau so vorzunehmen, dass ein Generalübernehmer im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) das Bauvorhaben realisiert. Konkret heißt das, dass Vorbereitung, Bau und Zwischenfinanzierung aus privater Hand kommen. Die Stadt gibt das Projekt dabei aber nicht aus der Hand. Sie bleibt Auftraggeber und trifft die Entscheidungen.

Dieses Modell scheint jetzt aber zu wackeln. Denn auch ohne Generalübernehmer will die Stadt Schönebeck die Antragstellung des Projektes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Markt 2“ im Zuge der Förderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren jetzt aufrecht erhalten. Dafür benötigt die Stadtverwaltung aber die Zustimmung des Stadtrates, der sich Anfang Juli das nächste Mal trifft. Doch zunächst wird dieser Beschluss Thema der Fachausschüsse Bau (8. Juni), Finanzen (9. Juni) und des Hauptausschusses (22. Juni).

Eine Eignungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hatte zwar ergeben, dass die Projektumsetzung als Inhabermodell mit baulicher Realisierung durch einen Generalübernehmer wirtschaftlich sei. Deshalb hatte die Stadt dieses Modell zur Unterstützung mit Förderung des Städtebaus beim Land und beim Bund eingereicht. „Der Antragstellung beim Land Sachsen-Anhalt gingen umfangreiche Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium, dem Landesverwaltungsamt (LVwA) und dem Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) voraus“, heißt es in der Begründung zum Beschluss.

Daraufhin teilte das LVwA Anfang Mai 2020 mit, dass dem Land daran gelegen sei, das Vorhaben innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme umzusetzen. Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist das Vorhaben dem Grunde nach förderfähig. Sofern die Realisierung des Vorhabens durch die Stadt auch ohne Generalübernehmer durchgeführt werden kann, wären auch die entsprechende Beteiligung des LB BLSA und eine Berücksichtigung des Vorhabens in der Städtebauförderung möglich.

Und genau deshalb soll das Projekt nun konventionell, sprich ohne Generalübernehmer, realisiert werden. Das hatte die Stadtverwaltung dem LVwA aufgrund der kurzfristig anstehenden Mittelplanung des Landes auch schon angezeigt. Dieser Änderung muss aber letztlich der Stadtrat zustimmen, nachdem der Beschluss in den Ausschüssen beraten wurde.

Doch warum soll es überhaupt ein neues Verwaltungsgebäude zusätzlich zum Rathaus geben? Das Schönebecker Rathaus ist nicht barrierefrei. Entsprechend umfasst der Neubau nicht nur die Herstellung weiterer benötigter Verwaltungsräume, sondern auch die barrierefreie Erschließung des historischen Rathauses.

Zudem spielt das Stichwort Zentralisierung eine große Rolle. Schließlich befinden sich einige Bereiche der Stadtverwaltung, wie beispielsweise Ordnungs- und Standesamt, in einem Mietobjekt in der Grabenstraße. Durch den Bau nach neuesten energetischen Standards und dem Entfallen von Mietkosten soll die Verwaltung nicht nur zentralisiert werden, sondern perspektivisch auch Kosten sparen.

Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes hatte die Stadt Anfang des Jahres zudem Fördermittel beim Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ beantragt.