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Brandstiftung Beweise reichen trotz Geständnis nicht

Im Prozess zu Brandstiftungen in Staßfurt und bei Thale könnte das Urteil fallen.

04.06.2019, 16:50

Staßfurt/Magdeburg l Die Polizei hat den Angeklagten, dem aktuell vier Fälle von Brandstiftung vorgeworfen werden, weiter auf dem Schirm. Das erfuhr die Volksstimme aus sicherer Quelle. Doch bisher reichen die Beweise gegen den 58-jährigen Mann nicht aus, um ihm auch die Brandstiftung im alten Güterbahnhof in Staßfurt Ende Mai 2018 nachzuweisen. Nach Informationen der Volksstimme soll der Angeklagte aber zu den Tatverdächtigen zählen. Bisher wird dem geistig behinderten Mann am Landgericht Magdeburg nur wegen vier Fällen der Prozess gemacht. Er wird am Mittwoch fortgesetzt.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im März 2018 eine Rasenfläche in der Nähe der Parkstraße in Staßfurt angezündet. Hinzu kommen weitere Fälle von Brandstiftung in der Umgebung von Thale im Harz. Dort lebt der Mann, der unter einer erheblichen Lernschwäche leidet, seit dem Tod seiner Mutter im Sommer 2018 in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. So hatte der Angeklagte gestanden, dass er in der Umgebung von Thale Heuballen und einen Zirkuswagen angezündet hätte. Zudem war er in ein Gartenhäuschen eingebrochen.

All diese Taten hatte der Angeklagte am Landgericht Magdeburg auch zugegeben. Überraschend war im Verfahren die Zeugenaussage eines Polizeibeamten gewesen, der den Anklagten nach seiner Festnahme im Herbst vernommen hatte. Demnach soll der Angeklagte bei der Vernehmung ausgesagt haben, dass er auch mehrere Gebäude in Staßfurt angezündet habe. Unter anderem soll es sich dabei um ein Feuer in der Gollnowstraße handeln. Tatsächlich war dort der alte Güterbahnhof Ende Mai 2018 abgebrannt. Die Polizei ging von Brandstiftung aus.

Im aktuellen Prozess spielen diese Taten trotz dieses Geständnisses des Angeklagten allerdings keine Rolle. Wie Gericht und Staatsanwaltschaft der Volksstimme mitteilten, seien weitere Taten nicht Gegenstand des Verfahrens und könnten auch nicht mehr aufgenommen werden.

Offenbar verfolgt die Staatsanwaltschaft Magdeburg auch ein weiteres Strafverfahren wegen der zahlreichen Brandstiftungen in Staßfurt. Zumindest existiert ein weiteres Aktenzeichen zu einem Verfahren gegen Unbekannt, wie die Volksstimme erfuhr. Eine Anfrage zu weiteren Strafverfolgungen ließ die Staatsanwaltschaft jedoch tagelang unbeantwortet.

Auch die Polizei im Salzlandkreis hat den Angeklagten wegen weiterer möglicher Brandstiftungen in Staßfurt noch im Visier. Bisher konnte nicht sicher ermittelt werden, ob sein Geständnis zur Brandstiftung am Güterbahnhof auch verlässlich sei, heißt es seitens der Polizei.

Zum Prozessauftakt am Landgericht Magdeburg in der vergangenen Woche hatte der stark lernbehinderte Angeklagte den Fragen des Gerichtes tendenziell eher zugestimmt und sich dabei teilweise aber auch widersprochen. So hatte er bestätigt, dass er zu den Taten sowohl angestiftet worden wäre als auch, dass er die Bände aus Versehen gelegt hätte.

Nicht zuletzt hatte die Brandserie in Staßfurt auch angehalten, nachdem der Angeklagte Anfang Juni nach Thale umgezogen war und später in Untersuchungshaft saß. Einen Monat nach seinem Umzug brannte Anfang Juli eine Lagerhalle in der Industriestraße nieder. Auch in dieser Woche hatte es dort erneut gebrannt. So war am Montagmorgen eine weitere Halle den Flammen zum Opfer gefallen. Die Polizei geht von Brandstiftung aus.