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Gemeinschaftshäuser Kostet der Dorfsaal bald 1500 Euro pro Tag?

Die Dorfgemeinschaftshäuser in Hecklingen und Groß Börnecke sollen bald richtig viel Geld zur Miete kosten.

08.10.2019, 23:01

Hecklingen/Groß Börnecke l Die Vorlage der Stadtverwaltung, die den Räten schon zum vierten Mal in Folge präsentiert wird, sieht vor, für die Nutzung des Saales des Dorfgemeinschaftshauses in Groß Börnecke für einen Tag 1494,43 Euro zu verlangen. Für den Anbau sollen 208,82 Euro fällig werden.

Für den Stadtsaal „Stern“ in Hecklingen sollen demnach pro Tag 222,92 Euro für den Saal, 120 Euro für die Bauernstube, 47,65 Euro für die Küche und 2,34 Euro für den Chorraum berechnet werden.

Das soll der Stadtrat am 5. November beschließen. Zuvor haben die Ortschaftsräte diese Vorlage auf dem Tisch. Den Anfang machte in der vergangenen Woche Groß Börnecke. Dort fiel der Vorschlag der Verwaltung durch. Die Ortschaftsräte regten auf Empfehlung von Ortsbürgermeisterin Ethel-Maria Muschalle-Höllbach (Wählergemeinschaft Hecklingen) an, für den Saal einen Mietpreis in Höhe von 100 Euro pro Tag festzulegen und für den modernen Anbau 75 Euro. Damit würden sich die Einnahmen für den Saal verdoppeln und für den Anbau geringfügig erhöhen. „Diese Erhöhungen sollen aber nur dann zum Tragen kommen, wenn die Mieter die Möglichkeit haben, die Objekte auch am Wochenende vom Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung abnehmen zu lassen, damit sie somit nicht für mehrere Tage bezahlen müssen. Das hat der Bürgermeister im Rathaus durchzusetzen. Ansonsten muss alles so bleiben wie bisher“, sagte die Kommunalpolitikerin.

Kostendeckende Gebühren von rund 1500 Euro lehnt der Ortschaftsrat strikt ab. „Solche utopischen Summen sind nicht zumutbar. Das würde dazu führen, dass niemand mehr den Saal anmieten würde. Dann bliebe uns nichts anderes übrig als dem vom Finanzministerium in Auftrag gegebenen Gutachten aus Bonn zu folgen und die Häuser abzureißen. Denn ohne Einnahmen sind sie erst recht nicht zu halten“, so Muschalle-Höllbach.

Ihren Worten zufolge wäre es auch ratsam, die Mieter wie in Egeln von der Endreinigung zu entlasten und diese Arbeiten von den Reinigungskräften der Stadt erledigen zu lassen. Die Höhe der dafür fälligen Gebühr müsste vom Stadtrat noch festgelegt werden.

Zum „Stern“ Hecklingen wollten sich die Groß Börnecker Ortschaftsräte nicht positionieren. „Darüber sollen die Hecklinger Kollegen selbst entscheiden und Vorschläge unterbreiten“, sagte Muschalle-Höllbach.

Die Kommunalaufsicht pocht schon seit Jahren auf die Einführung von kostendeckenden Gebühren. Sie moniert, dass die vom Stadtrat beschlossenen und seit 2017 gültigen Gebührensätze erheblich von den für die Kalkulation ermittelten Beträgen abweichen. Das vom Stadtrat vorgebrachte Argument, dass die Bürger die Räume bei einer höheren Gebühr nicht mehr nutzen würden, und somit der Verfall drohe, ließ die Landkreisverwaltung nicht gelten. „Diese Begründungen rechtfertigen auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation keine Abweichung vom Kostendeckungsgrundsatz“, heißt es in einem Schreiben der Kommunalaufsicht an den Bürgermeister vom 18. Juni 2018. Und weiter: „So wurde beispielsweise nicht in Betracht gezogen, eine Einrichtung zu schließen und zu veräußern, um die Auslastung einer anderen Einrichtung zu erhöhen.“