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Gewalt Bundesgerichtshof bestätigt hohe Haftstrafe

Wegen brutaler Gewalt gegen einen Jugendlichen aus Staßfurt muss ein Mann für fünf Jahre ins Gefängnis.

23.08.2019, 15:18

Staßfurt l Für fünf Jahre muss nun doch ein Mann hinter Gitter, der im Mai 2018 einen 16-Jährigen in Staßfurt mit einer Eisenstange schwer verletzt hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte seine Verurteilung durch die 2. Strafkammer des Landgerichtes Magdeburg vom 14. November 2018. Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte die Kammer den damals 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt (Az: 22 KLs 162 Js 14621/18 (18/18)). Zudem muss der Mann 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Wie Landgerichtssprecher Christian Löffler am Freitag informierte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30. Juli 2019 (Az: 4 StR 144/19) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

Damit stehe rechtskräftig fest, dass der Angeklagte am 12. Mai 2018 auf dem Luisenplatz in Staßfurt mit einer Metallstange den damals 16-jährigen Sohn seiner ehemaligen Freundin mehrfach auch gegen den Kopf geschlagen hat.

Demnach hatte der Mann den Jugendlichen vor einem Supermarkt zur Rede gestellt, da dieser ihm Werkzeuge gestohlen hatte, die sich im Keller der Mutter befanden (Volksstimme berichtete). Der Streit eskalierte.

Am Ende lag der Jugendliche mit einem Schädelbruch bewusstlos auf dem Luisenplatz. Nach Aussagen der Ärzte habe Lebensgefahr bestanden. Er wurde ins Uniklinikum nach Magdeburg gebracht. Der Täter hatte selbst Erste Hilfe geleistet und einen weiteren jungen Mann aufgefordert, einen Krankenwagen zu rufen.