Löbnitzer Unternehmer kritisiert Mehrkosten für die heimische Wirtschaft Ab 1. März nur noch drei Postleitzahlen in der Stadt, aber 39 neue Straßennamen
Zum 1. März wird sich die Zahl der Postleitzahlen in der Stadt Staßfurt von fünf auf drei verringern. Parallel dazu erhalten 39 Straßen einen neuen Namen. Das ist eine Folge der Eingemeindung von Neundorf und Förderstedt.
Staßfurt l Der Löbnitzer Unternehmer Harry Vohs ärgert sich darüber, dass das Ganze mit zusätzlichen Kosten für die Gewerbetreibenden verbunden ist. Diese müssen sich nun neue Stempel und Kopfbögen zulegen, was nicht billig wird, und alle Kunden über die neue Anschrift informieren.
Hinzu kommt die Ungewissheit, welche Form und Schreibweise denn die richtige ist, so Vohs. Denn in seinem neuen Personalausweis ist der Löbnitzer nicht etwa unter der Postleitzahl seines Ortsteils 39443, sondern unter der Staßfurter PLZ 39418 eingetragen. Das sei korrekt, weil hier das Melderecht greife, sagte die Rechtsexpertin der Stadt, Antje Herwig.
Das Finanzamt wiederrum verwandte die Löbnitzer PLZ 39443 mit dem Zusatz Staßfurt, Ortsteil Löbnitz. Der Ortsteil soll künftig nur noch als Ortsname nach dem Vor- und Zunamen genannt werden (siehe Grafik).
Die neuen Adressen werden ab dem 1. März dieses Jahres amtlich verwendet und im Schriftverkehr so geändert benutzt. Das gelte auch für die Bürger, teilte Oberbürgermeister René Zok mit. Die Deutsche Post gewährleiste für die Umstellung eine Übergangsfrist von sechs Monaten, in welcher Post mit beiden Adressangaben zugestellt werden könne. Danach werde die Verteilung vollständig auf die neuen Adressen umgestellt.
Die Hausnummerierung ändere sich lediglich in Brumby in einem Teil der bisherigen Ernst-Thälmann-Straße und in der bisherigen August-Bebel-Straße sowie in Neundorf in der bisherigen Schulstraße.
Zoks Worten zufolge müssen die Änderungen auch in den Personalausweisen nachvollzogen werden. "Die Umschreibungen im Bürgerservice der Stadt sind gebührenfrei", sagte er. Zusätzlich zu den vorhandenen Öffnungszeiten werden in der Zeit vom 4. März bis zum 28. März auch donnerstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 13 bis 18 Uhr Korrekturen in den Ausweisen vorgenommen. In der Außenstelle Förderstedt ist das donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr möglich. Vom 4. bis 28. März gibt es auch hier Sonderöffnungszeiten donnerstags von 16 bis 18 Uhr, freitags von 13 bis 18 Uhr und sonnabends von 9 bis 12 Uhr.
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde besteht für die Fahrzeughalter keine Verpflichtung die Fahrzeugpapiere unverzüglich ändern zu lassen, so Zok. Die Stadt werde von Amts wegen solche Behörden wie den Salzlandkreis, das Amtsgericht, die Polizei, das Grundbuchamt, das Finanzamt, den Wasser- und Abwasserzweckverband, die GEZ, die Deutsche Post und die Biber Post, die Erdgas Mittelsachsen GmbH, die Stadtwerke und die beiden großen Wohnungsunternehmen und Telefonbuchverlage über die Änderungen informieren. "Kosten, die durch die Adressänderung entstehen, können durch die Stadt nicht erstattet werden", erklärte Zok.