Bedenken des Verbandsgemeindebürgermeisters seien vollkommen unbegründet Bode bleibt Gewässer erster Ordnung
Von der Novellierung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt soll die Bode nicht betroffen sein. Darauf weist ein Schreiben des Ministeriums an die Verbandsgemeinde Egelner Mulde hin.
Egeln l Mit einem Brief an das Landwirtschaftsministerium machte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr anfang Februar den Protest gegen die Novellierung des Wassergesetzes deutlich. In einem Fernsehbericht hatte er von geplanten Änderungen gehört. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Onko Aeikens, schilderte da-rin die Vorhaben. Unter anderem sollen Gewässer erster Ordnung in Gewässer zweiter Ordnung herabgestuft werden. In diesem Zusammenhang sei auch die Bode ausdrücklich genannt wurden. In dieser Woche erreichte nun ein Schreiben des Ministeriums die Verwaltung der Verbandsgemeinde in Egeln. In diesem Brief heißt es: "Richtig ist, dass gegenwärtig im Zusammenhang mit der Novellierung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt geprüft wird, ob noch alle derzeit als Gewässer erster Ordnung eingestuften Gewässer, zukünftig die Kriterien für eine besondere wasserwirtschaftliche Bedeutung erfüllen. Gewässer mit sehr großen Einzugsgebieten und besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz, wie zum Beispiel die Bode, standen und stehen für eine Abstufung nicht zur Disposition. Überprüfungsrelevant sind Gewässer mit kleinem Einzugsgebiet ohne Hochwasserrelevanz." Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Bedenken, dass eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Bode künftig nicht mehr möglich sein wird, unbegründet seien.