Sanierung Börnecker müssen für Straßenausbau nochmal zahlen
Die Stadt Hecklingen erhebt Beiträge für 2018 und 2019 für den Straßenausbau um den Ballplatz.

Groß Börnecke - Auch nach der offiziellen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch den Landtag müssen sich die Grundstücksbesitzer in Groß Börnecke darauf einstellen, dass sie für die Investitionen in den Jahren 2018 und 2019 rund um den Ballplatz noch einmal mit regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen zur Kasse gebeten werden. Das lässt das Gesetz bei den Kommunen zu, die finanzielle Probleme haben.
„Dazu ist die Stadt Hecklingen finanziell aber nicht verpflichtet“, sagte Ortsbürgermeisterin Ethel-Maria Muschalle-Höllbach (Wählergemeinschaft Hecklingen) und fügte hinzu: „Man sollte auch mal an das Portemonnaie der Bürger denken und nicht immer nur an die klamme Stadtkasse.“
Für das Jahr 2019 hat die Verwaltung für die Abrechnung der Investitionen im Ortsteil Groß Börnecke einen Beitragssatz von 0,0465 Euro je Quadratmeter Beitragsfläche errechnet. Zugrunde gelegt wurde eine Summe von 46?731 Euro. Diese wurde durch die Gesamtquadratmeterzahl der im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücksflächen von insgesamt 1?005?999 Quadratmeter geteilt. Angerechnet werden die Grundstücksflächen sowie die Vollgeschosszahl der Häuser. Da es in Groß Börnecke regelmäßig wiederkehrende Beiträge gibt, werden alle Grundstücksbesitzer in diesem Abrechnungsgebiet zur Zahlung herangezogen.
Ortschaftsrat gibt eine Empfehlung ab
Darüber wird der Ortschaftsrat Groß Börnecke in seiner nächsten Sitzung am 1. Juni im Dorfgemeinschaftshaus beraten und dem Stadtrat, der in dieser Angelegenheit das letzte Wort hat, eine Empfehlung geben.
In diesem Zusammenhang monierte die Ortsbürgermeisterin die vor Jahren erfolgte Umstellung der einmaligen Ausbaubeiträge auf wiederkehrende. Dabei seien die finanziellen Aufwendungen, die die Grundstücksbesitzer zum Beispiel in der Mittelstraße hatten, nicht angerechnet worden. Sie zahlen jetzt weiter für die anderen Grundstücksbesitzer in anderen Straßen mit, obwohl sie ja vor Jahren für die erneuerten Flächen vor ihren Haustüren bereits komplett zur Kasse gebeten worden waren. „Das war damals eine sehr erhebliche Menge für die Mittelstraße“, sagte Muschalle-Höllbach. Bis heute habe ihr niemand sagen können, wo im Gesetz stehe, dass man so vorgehen und nach 20 Jahren eine Umstellung ohne Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen vornehmen könne.