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Gesundheit Corona: Ab heute Testpflicht in Innenräumen im Salzlandkreis

Die Belastung in den Kliniken wird immer größer, die 7-Tage-Inzidenz kennt seit Tagen nur eine Richtung: bergauf. Der Salzlandkreis reagiert und verschäft die Vorgaben.

05.11.2021, 15:14

Staßfurt/Schönebeck (sl) - Die Corona-Zahlen sind in den zurückliegenden Tagen weiter gestiegen, die Belastung in den Klinken ebenfalls. Die 7-Tage-Inzidenz lag gestern bei einem Wert von 188,3. Darum ist auch die Corona-Ampel von grün auf gelb umgesprungen. Darum gelten ab heute im Salzlandkreis wieder strengere Vorgaben. Die gravierendste: Testpflicht in Innenräumen.

„Wir haben leider wieder ein Niveau erreicht, auf das wir jetzt reagieren müssen“, begründet Landrat Markus Bauer (SPD) die Entscheidung. Er betont, mit der 3G-Regel für Innenräume soll eine sich abzeichnende starke Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems verhindert werden. „Die Signale aus den Kliniken sind eindeutig.“

Aktuell werden nach Informationen des Fachdienstes Gesundheit 36 Personen aufgrund einer Corona-Infektion stationär behandelt, der überwiegende Teil davon in den Kliniken im Salzlandkreis. Zwei Patienten müssen dabei beatmet werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab heute vor dem Besuch unter anderem von Gaststätten, öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Kulturstätten, Bürgerhäusern oder Gebäuden in Tiergärten bzw. Zoos sowie vor der Nutzung von Turnhallen einen negativen Schnelltest vorlegen. Fällt der Schnelltest positiv aus, muss sich der positiv Getestete isolieren und sich anschließend einem PCR-Test unterziehen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder und Jugendliche unter 18, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion haben.

Die Vorgaben entsprechen den Regelungen der Warnstufe 1, die der Salzlandkreis Anfang Oktober vorgelegt hatte, um auf die verschiedenen Szenarien bestmöglich vorbereitet zu sein. Grundlage bildet weiterhin die Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalts. Verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben sind die jeweiligen Organisatoren bzw. Veranstalter. Mit Kontrollen aller Ordnungsbehörden müssen die Verantwortlichen jedoch jederzeit rechnen. Darauf haben sich Landrat und die Oberbürgermeister und Bürgermeister gestern in einer Telefonkonferenz noch einmal verständigt. Für Kitas und Schulen gelten weiterhin die jeweils bekannten Schutzkonzepte. Zudem werden Schüler im Salzlandkreis in der nächsten Woche noch dreimal vor Unterrichtsbeginn getestet.

Auswirkungen auf Karnevalsveranstaltungen bzw. Weihnachtsmärkte hat die aktuell erlassene Rechtsverordnung des Salzlandkreises nicht. Allerdings geht der Landrat nach den Ankündigungen der Landesregierung derzeit davon aus, dass die Testpflicht für Innenräume in den nächsten Wochen bestehen bleibt. Er erklärt, die Auswirkungen auf das soziale und kulturelle Leben sei allen bewusst. Die Entscheidung zur strengeren Testpflicht sei getroffen worden, um die Menschen soweit wie möglich zu schützen, nicht um sie einzuschränken. Er richtet noch einmal seinen Appell an all jene, die sich bisher nicht haben impfen lassen. „Sie schützen damit sich, ihre Familien und auch die Gesellschaft.“