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Neue Satzung Das kostet die Feuerwehr

Wie viel ein Verursacher - in den meisten Fällen seine Versicherung - für einen Feuerwehreinsatz bezahlen muss, wird aktuell neu geregelt.

Von Franziska Richter 26.01.2016, 17:00

Staßfurt l Aufgrund der Doppik, eine neue Haushaltsführung, die die Kommunen Sachsen-Anhalts aktuell einführen, mussten auch die Kosten für Feuerwehreinsätze neu berechnet werden. Abschreibungen, Wertverlust und so weiter müssen je pro Fahrzeug und Gerät der Feuerwehr kalkuliert werden, hinzu kommt der Einsatz der Kameraden, die ausrücken müssen.

Was weiterhin gilt: Bei Bränden, Notständen, Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr, bei brandschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen oder im Katastrophenfall ist der Feuerwehreinsatz weiterhin unentgeltlich.

Wenn aber ein Verursacher für einen Feuerwehreinsatz festgestellt werden kann, muss er den Einsatz auch zahlen. Beispiele sind das Auslaufen von Öl eines Autos auf der Straße, das die Feuerwehr dann beseitigen muss, oder das Tragen von Personen, die selbst nicht mehr laufen können, etwa zum Rettungswagen - wobei solche Rechnungen meist von Fahrzeugversicherung oder eben Krankenversicherung übernommen werden. Das Ausrücken der Feuerwehr bei Fehlalarm durch einen Brandmelder muss der Eigentümer der Anlage ebenfalls zahlen. Genauso fallen Rechnungen an, wenn Bürger freiwillige Aufgaben der Feuerwehr in Anspruch nehmen, wie das Einfangen von Tieren, das Auspumpen von Kellern oder Aufräumarbeiten durch die Kameraden.

Die Stadt hat für die aktuelle Neukalkulation alle Rechnungen und Belege über die Feuerwehren aus dem Zeitraum April 2014 bis Dezember 2015 gesammelt und die Kosten pro zum Einsatz kommenden Mittel ausgerechnet. Eingeflossen sind dabei Abschreibungen, anteilig die Personalkosten innerhalb der Verwaltung, die mit der Feuerwehr als Aufgabengebiet betraut ist, die Unterhaltung und Pflege der Fahrzeuge und der Gebäude, in denen sie stehen, Instandsetzungen und Reparaturen, Versicherungen, die Entschädigungen für die Kameraden beziehungsweise die anfallenden Verdienstausfallkosten, Materialkosten bei Übungen oder auch Zinsen. Der Kalkulation liegen mehrere Ordner mit Dokumenten zugrunde und es wurde eine externe Firma hinzugezogen.

Bei den neuen Beträge zeigt sich: Wird ein Feuerwehrfahrzeug oder ein Gerät oft genutzt, rentiert sich die Bereithaltung eher und umso weniger kostet es den Verursacher im Einsatz. Kommen Geräte seltener zum Einsatz, fallen die Kosten höher aus. Beispiel Drehleiter: Erst kostete sie pro angefangene Nutzungsstunde 167,00 Euro, demnächst sind es 35,01 Euro. Die anderen Beträge fallen und steigen jeweils ganz unterschiedlich.

Die Stadt hat die neuen Beträge in einer neuen Satzung, der sogenannten „Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ oder „Feuerwehrkostenersatzsatzung“ zusammengefasst, die eine Kostenauflistung beinhaltet (siehe grüner Kasten). Während der Neuentwurf den Ortschaftsräten bereits in der vergangenen Woche vorgestellt wurde - in Förderstedt gab es zum Beispiel ein einstimmiges Ja Satzung -, soll der Finanzausschuss morgen dazu beraten.

Die Kosten, die einem Verursacher für einen Einsatz in Rechnung gestellt werden, werden über die Stadt Staßfurt abgerechnet und fließen nicht direkt an die Feuerwehren. 2013 bis 2015 hat die Stadt so 64 000 Euro eingenommen. Die Stadt stellt den Wehren dafür Geräte, Gebäude und Technik zur Verfügung. Die Kameraden wiederum bekommen für ihren ehrenamtlichen Einsatz feste Entschädigungen sowie Verdienstausfall.

• Feuerwehrtechnisches
   Personal (je Stunde und
   Fahrzeug):

31,38 Euro

Feuerwehrfahrzeuge (je
   Stunde und Fahrzeug):

Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25):
   56,87 Euro

 

Tanklöschfahrzeug (TLF 16 W
   50): 19,03 Euro

 

Löschgruppenfahrzeug (LF
   8/6): 50,35 Euro

 

Löschgruppenfahrzeug (LF
   16/12): 36,23 Euro

 

Löschgruppenfahrzeug (LF 16
   TS): 24,97 Euro

 

Hilfeleistungslöschgruppen-
   fahrzeug (HLF 20): 25,82 Euro

 

Tragkraftspritzenfahrzeug-
   Wasser (TSF-W): 39,36 Euro

 

Kraftdrehleiter (DLK 23/12):
   35,01 Euro

 

Einsatzleitwagen (ELW): 30,49
   Euro

 

Mannschaftstransportfahrzeug
   (MTF): 39,03 Euro

 

Mehrzweckfahrzeug (MZF):
   23,35 Euro

 

Kleinlöschfahrzeug (KLF):
   13,39 Euro

 

Schlauchwagen SW-2000
   (TR): 15,36 Euro

 

Staffellöschfahrzeug (StLF 10):
   23,16 Euro

 

Rüstwagen (RW 2): 32,58 Euro

 

Vorrüstwagen (VRW):
   29,52 Euro

Verbrauchsstoffe:

Verbrauchsmittel einschließlich
   Verpflegung nach Aufwand
   zehn Prozent